Innenminister Thomas Strobl zur Entscheidung des VG Köln:
„Die AfD hat seit Jahren versucht unter dem Deckmantel der Bürgerlichkeit daherzukommen. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist dieses Bild jetzt jäh in sich zusammengebrochen. Das Urteil bringt das wahre Gesicht der AfD schonungslos zu Tage und bestätigt: Die AfD sind Brandstifter, sie zündeln und rütteln an unseren gesellschaftlichen Grundfesten und Werten. Ich war immer überzeugt: Der Verfassungsschutz muss ein scharfes Auge auf die AfD insgesamt und auf einzelne Personen aus der AfD haben. Wenn die Voraussetzungen für eine Beobachtung vorliegen, muss schnell gehandelt werden. Das Gericht hat hierfür jetzt triftige Anhaltspunkte und bestätigt damit meine alte Position: Die AfD ist eine Schande mit Parteistatut.“
Das VG Köln hat auf Grundlage des Gutachtens des Bundesamtes für Verfassungsschutz insbesondere festgestellt, dass für wesentliche Teile der AfD ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel ist. Der Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung ist demnach bei der AfD gegeben. „Ich halte diese Entscheidung für richtig und begrüße sie daher“, sagte Minister Thomas Strobl.
Die Entscheidungen des VG Köln sind noch nicht rechtskräftig. Auch muss die weitere Bewertung im Lichte der Entscheidungsgründe erfolgen.