Wahlen

Endgültige Zulassung der Parteien und Wahlvorschläge für die Landtagswahl am 13. März 2016

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Grafik zur Landtagswahl 2016 in Baden-Württemberg. Quelle: Fotolia

Nach Angaben von Landeswahlleiterin Christiane Friedrich wurden gegen die Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge keine Beschwerden an den Landeswahlausschuss erhoben.

Damit sind in den insgesamt 70 Wahlkreisen 792 Wahlvorschläge von 22 Parteien (2011: 19 Parteien mit 684 Wahlvorschlägen) mit 639 Bewerbern (2011: 563) und 153 Bewerberinnen (2011: 121) zugelassen. Die Parteiwahlvorschläge enthalten ferner 734 Ersatzbewerber (2011: 632), davon 523 Männer (2011: 465) und 211 Frauen (2011: 167). Der Frauenanteil beträgt bei den Bewerberinnen/Bewerbern gut 19 % (2011: 18 %), bei den Ersatzbewerberinnen/Ersatzbewerbern knapp 29 % (2011: 26 %). 197 Personen (2011: 151) kandidieren in zwei Wahlkreisen als Bewerber/in und/oder Ersatzbewerber/in.

Neben den Wahlvorschlägen der Parteien treten 3 Einzelbewerber, davon 2 Bewerber und 1 Bewerberin, (2011: 6) zur Wahl an. Unter Berücksichtigung der 197 Doppelbewerbungen kandidieren zur Landtagswahl insgesamt 1332 Personen im Alter zwischen 18 und 86 Jahren, davon 996 Kandidaten (knapp 75 %) und 336 Kandidatinnen (gut 25 %). Bei der Landtagswahl 2011 waren es 1171 Personen, davon 903 Kandidaten (77 %) und 268 Kandidatinnen(23 %).

In den 70 Wahlkreisen wurden zwischen 9 und 14 Wahlvorschlägen zugelassen. Die Anzahl der Wahlvorschläge verteilt sich auf die Wahlkreise wie folgt: In 2 Wahl-kreisen 14, in 7 Wahlkreisen 13, in 21 Wahlkreisen 12, in 25 Wahlkreisen 11, in 14 Wahlkreisen 10 und in 1 Wahlkreis 9 Wahlvorschläge.

Die Wahlvorschläge in den einzelnen Wahlkreisen als Bewerber/in oder Ersatzbewerber/in, mit Vorname, Familienname, Beruf oder Stand und Wohnort werden in den nächsten Tagen in das Internetangebot des Innenministeriums eingestellt werden. Den Kreiswahlleitungen obliegt für ihre jeweiligen Wahlkreise bis spätestens 6. Februar 2016 die Bekanntmachungspflicht der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber mit Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort und Anschrift.

Wegen der endgültig zugelassenen Parteien, deren Schreibweise, Reihenfolge und Nummerierung, die auch für die Angaben auf dem Stimmzettel maßgeblich sind, wird auf die Pressemitteilung vom 21. Januar 2016 verwiesen. Änderungen haben sich daran nicht ergeben.

Landeswahlleiterin Christiane Friedrich wies darauf hin, dass durch einen bedauerlichen Übertragungsfehler die Angaben zu den eingereichten und zugelassenen Wahlvorschlägen bei der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) in der Pressemitteilung vom 21. Januar 2016 zu korrigieren sind: Die Partei hat 68 Wahlvorschläge eingereicht, von denen 66 zugelassen wurden.

Übersicht über die Wahlvorschläge in den Wahlkreisen (PDF)
Wahlvorschläge für die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 13. März 2016 (PDF)

Quelle:

Die Landeswahlleiterin

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