Staatsangehörigkeit

Einbürgerungsfeier des Landes Baden-Württemberg

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Staatsangehörigkeit Einbürgerungsfeier des Landes Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurden im vergangenen Jahr insgesamt 20.971 Ausländerinnen und Ausländer aus 145 Nationen eingebürgert. Mehr als 240 Neueingebürgerte und Ehrengäste nahmen nun an der sechsten zentralen Einbürgerungsfeier im Innenministerium teil.

„In der globalisierten Welt von heute brauchen wir mehr denn je unsere Wurzeln. Heimat ist wieder zu einem Wert geworden als ein Ort, an dem sich Menschen verlässlich sozial eingebunden fühlen, an dem sie Dinge mitgestalten können, an dem das, was sie tun, Sinn und Bedeutung bekommt. Heimat ist ein Ort, an dem man Freunde und Familie hat, sozial verankert ist, sich heimisch fühlt, sich auskennt und gerne sein möchte. Das setzt freilich auch eine gemeinsame Grundlage voraus. Unsere gemeinsame Grundlage ist das Bekenntnis jeder und jedes Einzelnen zu den gemeinsamen Werten, die diese Gesellschaft zusammenhalten und die im Grundgesetz verankert sind“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Einbürgerungsfeier 2023 des Landes Baden-Württemberg.

Diese sechste zentrale Einbürgerungsfeier des Landes Baden-Württemberg fand am 20. Oktober 2023 im Innenministerium in Stuttgart statt. Mehr als 240 Neueingebürgerte und Ehrengäste nahmen daran teil. Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl hatte die Feier im Jahr 2017 ins Leben gerufen. Sie ist mittlerweile zu einer festen, bewährten Institution geworden.

In Baden-Württemberg wurden im vergangenen Jahr 2022 insgesamt 20.971 Ausländerinnen und Ausländer aus 145 Nationen eingebürgert. Das ist ein Zuwachs von 21,2 Prozent gegenüber 2021.

Einbürgerung ist Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

„Mit ihrem Entschluss, deutsche Staatsbürger zu werden, setzen die neu Eingebürgerten ein Zeichen. Sie sind angekommen in unserer Gesellschaft und haben hier eine Heimat gefunden. Einbürgerung bedeutet dabei mehr als den Erhalt einer Urkunde. Sie ist ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Hier zähle ich auf unsere Neubürgerinnen und Neubürger: Sie alle haben sich zu unserem Staat, zu unseren Werten und zu unserer demokratischen Rechtsordnung bekannt und einen Treueeid gelobt. Sie haben sich hervorragend integriert. Dabei bedeutet Integration nicht, dass unsere Neubürgerinnen und Neubürger ihre Wurzeln, ihre Erfahrungen und die Prägungen aus ihren Herkunftsländern vergessen sollen. Nein, ganz im Gegenteil. Sie können sich ihrer Erfahrungen und ihre kulturelle Identität bewusst bleiben und diese zum Nutzen aller in unsere Gesellschaft einbringen. So machen wir gemeinsam unser Land in seiner Pluralität noch stärker und zeigen: Das ist gelebte Demokratie“, betonte Innenminister Thomas Strobl.

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