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Ein Jahr Sonderstab „Gefährliche Ausländer“

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„Vor einem Jahr hat der Sonderstab ‚Gefährliche Ausländer‘ im Innenministerium seine Arbeit aufgenommen. Seither kümmert er sich darum, ausreisepflichtige Ausländer, insbesondere die, die immer wieder durch schwere Straftaten auffallen und die Sicherheit der Menschen gefährden, außer Landes zu bringen. Und dabei ist er außerordentlich erfolgreich. Insgesamt hat er bereits im ersten Jahr 44 Fälle erfolgreich abgeschlossen. Das zeigt: Wir setzen die Ausreisepflicht von gefährlichen Ausländern mit größtmöglicher Konsequenz durch. Und wir tun alles, was möglich ist, um die Menschen im Land bestmöglich vor kriminellen ausreisepflichtigen Ausländern zu schützen“ sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl heute (03. Januar 2019) in Stuttgart.

„Der Sonderstab arbeitet seit dem 2. Januar 2018 in jedem einzelnen Fall akribisch daran, Abschiebungshindernisse zu beseitigen und die Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden zu verbessern. Nur so können komplexe ausländerrechtliche Verfahren beschleunigt und am Ende auch erfolgreich bearbeitet werden. Die Arbeit des Sonderstabs ist freilich kein Massengeschäft. Er kümmert sich um eine zwar kleine, aber besonders problematische Gruppe von Ausländern: Etwa um Straftäter, insbesondere um Mehrfach- und Intensivstraftäter, um Ausländer, die die Sicherheit unseres Landes gefährden und um ausreisepflichtige Ausländer, die bewusst und nachhaltig gegen die Regeln eines geordneten Zusammenlebens verstoßen. Der Sonderstab nimmt sich hier jeden einzelnen Fall vor, arbeitet diesen ganz systematisch ab. Mit jedem einzelnen Fall, den der Sonderstab hier abarbeitet, löst er ein Sicherheitsproblem und stärkt die Sicherheit in unserem Land“, erklärte Minister Thomas Strobl.

Nach einem Jahr kann der Sonderstab beachtliche Erfolge vorweisen. Der Sonderstab hat im ersten Jahr 44 Fälle bearbeitet und abgeschlossen – darunter neun Gefährder. 34 Fälle konnten mit einer Abschiebung abgeschlossen werden, von denen vier Gefährder waren. In den übrigen zehn Fällen wurden Maßnahmen getroffen, um eine erneute Wiedereinreise zu verhindern.

So hat sich der Sonderstab zum Beispiel um eine Familie aus einem Land des Westbalkans gekümmert, deren zehn (erwachsene) Mitglieder zusammen über 400 Straftaten begangen hatten. In deren Wohnort war infolgedessen schon die Gründung einer Bürgerwehr angekündigt worden. Hier hat der Sonderstab in einer sogenannten Fallkonferenz alle Behörden zusammengezogen, um die weiteren Maßnahmen aufeinander abzustimmen. Auf dieser Basis konnten bereits die ersten zwei Abschiebungen durchgeführt werden. Bei anderen Familienmitgliedern steht die Entscheidung über die Zulässigkeit ihrer Abschiebungen vor Gericht aus. In einem anderen Fall hat der Sonderstab im Zusammenspiel mit dem Landeskri-minalamt und der Bundespolizei bei einem Logistiker des sogenannten Islamischen Staats, die Einreise in das Bundesgebiet verhindert. Dieser hatte bereits den Einreiseflug gebucht. „Dieser Fall zeigt, was den Sonderstab ausmacht: Der Sonderstab führt zusammen mit anderen Behörden Lösungen herbei, um die Ausreisepflicht auch durchzusetzen – oder bereits die Einreise zu verhindern! Er hat die nötige Hartnäckigkeit und Verbindungen nicht zuletzt auch zu Bundesbehörden, um die ganze Klaviatur auszureizen“, so Innenminister Thomas Strobl.

Bei Ausländern, die nicht zeitnah abgeschoben werden können, stößt der Sonderstab eine entsprechende Sanktionskette an, unter anderem durch  räumliche Beschränkungen, Meldepflichten oder Leistungskürzungen. „Das Signal, das ankommt, ist glasklar: Wer Probleme macht, an den gehen wir besonders ran, um ihn außer Landes zu bringen – und wenn das nicht schnell gelingt, stehen wir ihm auf den Füßen, haben ihn genau im Blick, sanktionieren ihn mit allem, was der Instrumentenkasten des Rechtsstaates beinhaltet“, unterstreicht Innenminister Thomas Strobl.

„Das Konzept des Sonderstabs ‚Gefährliche Ausländer‘ hat sich im ersten Jahr so bewährt, dass wir nun den Erfolg in die Fläche bringen und auf Ebene der Regierungspräsidien Sonderstäbe einrichten. Ein erstes Pilotprojekt hat bereits beim Regierungspräsidium Freiburg begonnen. Dort wollen wir mit dem Regionalen Sonderstab eine flächendeckende und zügigere ausländerrechtliche Bearbeitung von ausländischen Mehrfach- und Intensivstraftätern und hartnäckigen Integrationsverweigerern erreichen und die Verfahrensabläufe beschleunigen“, so Thomas Strobl.

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