Das Land Baden-Württemberg vergibt im zweijährigen Turnus den Donauschwäbischen Kulturpreis. Der Preis wird in erster Linie donauschwäbischen Kulturschaffenden verliehen, deren Werk das Kulturgut der Donauschwaben repräsentiert.
Es können aber auch Künstler ausgezeichnet werden, die der donauschwäbischen Kultur verbunden sind und deren Werk die kulturellen Wechselwirkungen zwischen den Donauschwaben und ihren Nachbarn in den östlichen Siedlungsgebieten widerspiegelt oder zur gegenseitigen Verständigung beiträgt.
Wie das Innenministerium am Donnerstag, 28. Februar 2013, mitteilte, wird der Kulturpreis in diesem Jahr für den Bereich Musik und Musikwissenschaften ausgeschrieben. Er besteht aus einem mit 5.000 Euro dotierten Hauptpreis und zwei Förderpreisen in Höhe von jeweils 2.500 Euro. Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury unter Ausschluss des Rechtsweges.
Es sind sowohl Eigenbewerbungen als auch Vorschläge Dritter möglich. Die Bewerbungen und Vorschläge sind zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 31. Mai 2013 beim Haus der Heimat einzureichen.
Weitere Informationen
Für weitere Auskünfte steht das Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung. Telefon: 0711/66951-14