Corona-Pandemie

Corona-Verordnung für den Wahltag

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia

Infektionsschutzmaßnahmen gelten auch bei der Wahl. Wählerinnen und Wähler müssen im Wahllokal eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen. Außerdem gilt es, im Wahllokal Abstand zu halten und die Hände zu desinfizieren. „Die Infektionsschutzmaßnahmen sorgen für die sichere Durchführung der Landtagswahl am 14. März 2021“, so Innenminister Thomas Strobl.

„Für die Wählerinnen und Wähler, die sich für die Wahl im Wahllokal entscheiden, und vor allem für die rund 80.000 ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wollen wir einen möglichst sicheren Wahltag“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der jüngsten Änderung der Corona-Verordnung. Dort wurden Regelungen für den Infektionsschutz bei Wahlen aufgenommen. Die Regeln gelten neben der Landtagswahl auch für Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide.

Für Wählerinnen und Wähler gilt im Wahllokal, wie bereits von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder dem Einkauf im Supermarkt gewohnt, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske. Ausnahmen sind lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. Wer keine Maske trägt und auf den zugleich keine Ausnahme zutrifft, kann nicht im Wahllokal wählen. Außerdem gilt es, im Wahllokal Abstand zu halten und die Desinfektionsmöglichkeiten zu nutzen. Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder in den letzten 14 Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für diese kurzfristig erkrankten oder abgesonderten Personen besteht dann bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Personen, die die Wahlhandlung oder die Auszählung aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes verfolgen wollen, müssen ebenfalls eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen, wenn nicht eine der genannten Ausnahmen greift. Personen, die nach diesen Ausnahmen von der Maskenpflicht befreit sind, dürfen sich dann maximal für 15 Minuten im Wahlgebäude aufhalten. Zudem müssen alle Personen, die aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude anwesend sind, ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung angeben.

Corona-Verordnung des Landes

Hinweis 9. März 2021: In einer früheren Version stand, dass Personen, die in den letzten 10 Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, nicht im Wahllokal wählen dürfen. Mit der Anpassung der Corona-Verordnung vom 7. März wurde dieser Zeitraum auf 14 Tage erhöht.

Weitere Meldungen

Rettungshubschrauber Christoph Ortenau in Lahr
Rettungsdienst

Start des neuen Rettungshubschraubers Christoph Ortenau am Flughafen Lahr

Würfel mit einem aufgedruckten in einem Kasten.
Kulturpreis

Ausschreibung des Russlanddeutschen Kulturpreises 2026 für den Bereich „Publizistik“

Vorstellung Lasergestützes Schießtrainingssystem für die Polizei Baden-Württemberg
Polizei

Lasergestützte Schießtrainingssysteme für die Polizei Baden-Württemberg

Kunstausstellung im Innenministerium
Veranstaltungen

Bunte Kunstausstellung im Innenministerium

Polizeistreife bei Verkehrsunfall
Polizei

Bilanz des europaweiten Speedmarathons 2026

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Kommunen

Weitere fünf Städte und Gemeinden erhalten Zusatzbezeichnungen

Drogen und Fixerutensilien.
Sicherheit

Zahl der Drogentoten im Jahr 2025 leicht zurückgegangen

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Innere Sicherheit

Politisch motivierte Kriminalität 2025 in Baden-Württemberg

Auspuff eines hochmotorisierten Autos.
Verkehrssicherheit

Autoposerszene bundesweit im Fokus

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Staatssekretär Blenke begrüßt neuen Studienjahrgang an der Hochschule für Polizei

Landtag, Plenarsaal von oben
Sitzung des Landeswahlausschusses am 27. März 2026

Endgültiges Landesergebnis der Landtagswahl 2026 festgestellt

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Staatssekretär Thomas Blenke verabschiedet rund 1.000 Polizistinnen und Polizisten

Bernhard Löffler (1. Reihe rechts) mit Oberbürgermeister Harry Mergel und Minister Thomas Strobl (2. Reihe von links) sowie Angehörigen
Auszeichnung

Bernhard Löffler erhält Bundesverdienstkreuz

Verleihung des Bevölkerungsschutz Ehrenzeichen
Bevölkerungsschutz

Verleihung des Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichens

Auspuff eines hochmotorisierten Autos.
Polizei

Polizeipräsidium Heilbronn: Umgang mit der "Poser- & Raserszene"