Gesundheit

Corona-Verordnung Datenverarbeitung verkündet

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Grafische Darstellung von Coronaviren.

Die Verordnung des Innen- und Sozialministeriums zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibehörden und Polizeivollzugsdienst tritt am 5. Mai 2020 in Kraft. Damit wurde eine sichere rechtliche Grundlage geschaffen, die Gesundheitsschutz und Datenschutz vereint.

Die Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibehörden und Polizeivollzugsdienst aus Gründen des Infektionsschutzes (Corona-Verordnung Datenverarbeitung – CoronaVO Datenverarbeitung) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 4 dieser Verordnung ab 5. Mai 2020. 

Corona-Verordnung Datenverarbeitung im PDF-Format

Mehr Schutz vor Ansteckung mit Corona-Virus

„Die Verordnung ist ein großer Schritt hin zu mehr Schutz vor dem Corona-Virus für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortspolizeibehörden sowie für unsere Polizistinnen und Polizisten. Das Wissen, dass jemand an Corona erkrankt ist, ist mit der beste Schutz vor einer Ansteckung. Dann gehen unsere Polizistinnen und Polizisten gut vorbereitet in den Einsatz und können rechtzeitig Schutzvorkehrungen treffen. Deshalb war es uns wichtig, die Weitergabe von Informationen über infizierte Personen auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen – das ist jetzt geschehen“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

„Der Datenaustausch zwischen Gesundheitsämtern und Polizei läuft zentral und sicher über das Landesgesundheitsamt. Damit ist landesweit ein einheitliches Verfahren sichergestellt. Gesundheitsschutz und Datenschutz stehen für uns an oberster Stelle. Durch die sichere und zentrale Datenabfrage über das Landesgesundheitsamt in berechtigten Einzelfällen ist es uns gelungen, sie miteinander in Einklang zu bringen. Damit kann die Polizei Personen identifizieren, die sich nicht an die Auflagen halten und andere gefährden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Daten von Personen, die nicht mehr ansteckend sind, werden arbeitstäglich aus dem Abfragesystem gelöscht.“

„In außergewöhnlichen Zeiten geben klare Rechtsgrundlagen und transparente Verfahren die notwendige Orientierung. Der LfDI hat daher diese Verordnung mit erarbeitet, er wird auch bei ihrer Kontrolle und - so bald wie nur möglich - an ihrer Ablösung mitwirken“, erklärte Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Rechtliche Grundlage für sicheren Datenaustausch

Die Landesregierung hat heute die Verordnung des Innen- und Sozialministeriums zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibehörden und Polizeivollzugsdienst verkündet. Die Verordnung regelt den sicheren Datenaustausch zwischen den Gesundheitsämtern, den Ortspolizeibehörden und dem Polizeivollzugsdienst. Sie legt die zulässigen Zwecke sowie die Voraussetzungen der jeweiligen Datenverarbeitung fest und regelt das dafür einzurichtende automatisierte Bereitstellungs- und Abfrageverfahren. Die Verordnung ist mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg abgestimmt. Sie tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die CoronaVO außer Kraft tritt.

„Unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen in diesen besonderen Zeiten unseren besonderen Dank, unseren besonderen Respekt und unsere besondere Anerkennung. Die Polizei ist an sieben Tagen die Woche 24 Stunden lang für uns im Einsatz. Die Polizei unterstützt in Amtshilfe die Ortspolizeibehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, zum Beispiel nachts, am Wochenende, aber auch sonst bei nicht ausreichenden Kapazitäten, dann ist die Polizei da und unterstützt. Und wenn Uneinsichtige und Unbelehrbare sich nicht an die Corona-Verordnung halten und damit Menschenleben gefährden, dann ist die Polizei ebenfalls da, kontrolliert und trifft alle notwendigen Maßnahmen“, erläuterte Innenminister Thomas Strobl die besondere Bedeutung der Verordnung für die Praxis.

Weitere Meldungen

Feuerwehrmann vor einem Feuerwehrfahrzeug. Quelle: Fotolia
Feuerwehr

Rekordsumme für Feuerwehren

Thomas Strobl und Magnus Brunner
Europäisches Parlament

Innenminister Thomas Strobl in Straßburg

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Machbarkeitsstudie zur Unterbringung von Verkehrspolizei und Einsatztrainingszentrum

Einsatzfahrzeug E-Mobilität
Polizei

E-Mobilität bei der Polizei Baden-Württemberg nimmt weiter Fahrt auf

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Zumeldung

Meilenstein im Kampf gegen den internationalen Cybertrading-Betrug erreicht

Übergabe des neuen Einsatzleitwagens für die DLRG
Rettungsdienst

Neuer Einsatzleitwagen für die DLRG

Innenministerkonferenz Bremerhaven
IMK

Innenministerkonferenz zeigt große Einigkeit bei der Extremismus-Bekämpfung

Polizei Festnahme
Polizei

Europaweite Aktionstage zur Bekämpfung des Menschenhandels

Anna Maria Ostermeier
Land und Kommunen

Anna Maria Ostermeier wird Erste Landesbeamtin des Landkreises Ravensburg

Aktionstag gegen Gewalt an Schulen
Entschlossen gegen Hass und Hetze

Aktionstag zur Bekämpfung von Gewalt an Schulen

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Verleihung der Bevölkerungsschutz-Einsatzmedaille Unwetter 2024
Bevölkerungsschutz

Auszeichnung für Fluthelferinnen und Fluthelfer

Gewitterzelle über dem Schwarzwald.
Sicherheit

Extremwetterlagen in Baden-Württemberg

Zwei Kinder mit Schultaschen zwischen geparkten Autos am Straßenrand. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben"