Sicherheit

Bundesinnenminister verbietet rockerähnliche Gruppierung Satudarah Maluku MC - Polizeikräfte des Landes durchsuchen 15 Objekte in Baden-Württemberg

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„Schon in der Vergangenheit haben wir gezeigt, dass wir in Baden-Württemberg keine Gewaltexzesse von Rocker- und rockerähnlichen Gruppierungen dulden. Das neue Verbot des Bundesinnenministers wird von uns daher ausdrücklich begrüßt und zeigt, dass das Begehen milieutypischer Straftaten die entsprechenden Konsequenzen nach sich zieht“, sagte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 24. Februar 2015, in Stuttgart.

Heute Morgen sei 15 Mitgliedern des Vereins „Satudarah Maluku MC“ die Verbotsverfügung des Bundesinnenministers vom 19. Januar 2015 durch Polizeikräfte des Landes zugestellt worden. Zeitgleich seien 15 Objekte im Raum Stuttgart und Lörrach unter Leitung des Landeskriminalamtes durchsucht worden. Insgesamt seien rund 120 Beamte im Einsatz gewesen. Damit sei das vom Bundesinnenminister gegen die Vereinigung ausgesprochene Vereinsverbot vollzogen, der Verein einschließlich seiner Teilorganisationen aufgelöst und ihm jede Tätigkeit untersagt worden. Zudem sei das Vereinsvermögen beschlagnahmt und eingezogen worden.

Die rockerähnliche Gruppierung „Satudarah Maluku MC“ einschließlich ihrer Teilorganisationen habe ihren Schwerpunkt in den Niederlanden. Gleichwohl verfüge sie auch in Deutschland über sieben sogenannte Chapter. In Baden-Württemberg seien die Chapter „Satudarah Maluku MC No Mercy“ in Stuttgart und „Satudarah Maluku MC Hozat“ im Raum Lörrach ansässig. In der Vergangenheit sei die Vereinigung insbesondere in Nordrhein-Westfalen immer wieder durch Gewalttaten gegen konkurrierende Rockergruppierungen sowie durch Rauschgift- oder Waffendelikte aufgefallen. 

Als zuständige Verbotsbehörde könne der Bundesinnenminister gegenüber ausländischen Vereinigungen ein Verbot aussprechen. Der Verein habe seinen Sitz zwar in den Niederlanden, seine Organisation erstrecke sich jedoch auch auf das Gebiet der Bundesrepublik, da der „Satudarah Maluku MC“ mit seinen Chaptern organisatorische Einrichtungen im Inland geschaffen habe. „Die Maßnahmen belegen auch die hervorragende länderübergreifende Arbeit deutscher Sicherheitsbehörden“, betonte der Innenminister.

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