Digitalisierung

Bauantrag bequem von zu Hause stellen

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Bauanträge können in Baden-Württemberg nun vollständig digital eingereicht werden. Eine komplexe Verwaltungsleistung steht damit als nutzerfreundlicher Online-Prozess zur Verfügung. Eine Erleichterung für die Antragstellerinnen und Antragsteller, aber auch die Bauämter.

„Digital hilft – auch der Verwaltung. Zusammen mit unseren Kommunen und IT-Dienstleistern arbeiten wir mit Hochdruck an neuen digitalen Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg. Bauingenieure, Architekten, Bürgerinnen und Bürger können nun eine Baugenehmigung online auf der zentralen E-Government-Plattform des Landes service-bw beantragen. Das ist ein Quantensprung für die Digitalisierung der Verwaltung. Was früher Zeit und mitunter auch Nerven gekostet hat, lässt sich nun bequem vom Sofa aus erledigen. Der Bürger geht nicht mehr aufs Amt – das Amt kommt zum Bürger“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl.

„Mit der Digitalisierung des Bauantrags ist die erste Stufe zum digitalen Bauamt in Baden-Württemberg abgeschlossen. Insgesamt wurden im Jahr 2020 mehr als 45.000 Wohnungen auf analogem Weg genehmigt. Durch den digitalen Bauantrag kann die Antragsbearbeitung maßgeblich beschleunigt werden“, erklärte Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.

Online-Antrag landesweit einsetzbar

Der digitale Bauantrag steht allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen im Land zur Verfügung. Einzige Voraussetzung ist, dass die Baurechtsbehörden bzw. die Gemeinden* den Online-Prozess auf service-bw aktivieren. Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und der Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg haben das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration und der kommunale IT-Dienstleister Komm.ONE ein entsprechendes Online-Verfahren entwickelt.

„Wir dürfen uns aber nicht auf dem Erreichten ausruhen. In weiteren Schritten wollen wir gemeinsam die elektronische Antragsbearbeitung weiterentwickeln, um auch behördenintern die Digitalisierung voranzutreiben“, so Ministerin Hoffmeister-Kraut.

„Mein Ziel ist es, dass in Baden-Württemberg alle Bürgerinnen und Bürger und auch die Unternehmen digitale Verwaltungsleistungen nutzen können, ganz unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrer Niederlassung. Das Amt soll zu den Menschen kommen, damit die Menschen nicht aufs Amt müssen. Beim digitalen Bauantrag freut es mich ganz besonders, dass es uns gelungen ist, diese komplizierte Verwaltungsleistung durch einen nutzerzentrierten Online-Prozess leicht verständlich umzusetzen“, so Minister Thomas Strobl.

Anwenderfreundlichkeit ist das Credo 

Zum Erreichen dieser entscheidenden Stufe haben sich die Gemeinden Eningen unter Achalm und Malsch, die Städte Stuttgart, Heidelberg, Ditzingen und Lauffen am Neckar sowie die Landkreise Rhein-Neckar-Kreis, Breisgau-Hochschwarzwald und Waldshut zu der digitalen Umsetzung des Prozesses zusammengefunden. In diese ist nicht nur die Fachexpertise der verschiedenen Verwaltungsträger eingeflossen, das Digitalisierungsministerium und Komm.ONE haben auch ein besonderes Augenmerk auf die Anwenderfreundlichkeit gelegt. Tests und Interviews mit Nutzerinnen und Nutzern dienten dazu, die digitale Verwaltungsleistung auf die Bedürfnisse der Endnutzerinnen und Endnutzer zuzuschneiden.

Die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Breitenau, Eisenbach und Merzhausen sowie die Städte Stuttgart, Karlsruhe, Heidelberg, Freiburg, Heidenheim, Ditzingen und Lauffen am Neckar haben den Antrag in den letzten Wochen getestet und ihre Anregungen in den Entwicklungsprozess eingebracht.

Antragstellung und -bearbeitung werden erleichtert

Die digitalisierte Verwaltungsleistung ist wie das bisherige Formblatt für den analogen Bauantrag gegliedert und führt die Nutzerinnen und Nutzer durch ergänzende Hinweise und Ausfüllhilfen schnell und effektiv durch den Antragsprozess. Dadurch werden Bauanträge künftig vollständiger und mit weniger Fehlern erfasst. Es ist zudem möglich, die Daten künftig als strukturierten maschinenlesbaren Datensatz an die Behörde zu übergeben, wodurch die Bearbeitungszeit reduziert werden kann. Durch Verwendung des einheitlichen Standards für Fachverfahren im Bereich Bauen wird die Kommunikation zwischen den Beteiligten und den verschiedenen Fachverfahren vereinfacht. Damit können Daten sowohl zwischen Antragsteller und Genehmigungsbehörde als auch zwischen verschiedenen Fachbehörden medienbruchfrei ausgetauscht werden.

*Änderungshinweis: In einer vorherigen Fassung der Meldung wurden die Gemeinden nicht genannt.

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