Innere Sicherheit

Baden-Württemberg stimmt für die G 10-Mitwirkungsverordnung

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Baden-Württemberg stimmte im Bundesrat für die erleichterte Überwachung von Mobiltelefonen und Laptops. Mit der G 10-Mitwirkungsverordnung sollte eine Installation einer Überwachungssoftware auf dem Endgerät der überwachten Person ohne deren Mitwirkung möglich werden. Der Bundesrat hat mehrheitlich die G 10-Mitwirkungsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat abgelehnt.

„In Deutschland besteht die ernstzunehmende Gefahr eines terroristischen Anschlages. Das zu verhindern, muss unser Ziel sein. Hierzu müssen die Sicherheitsbehörden materiell und personell bestmöglich aufgestellt sein und die notwendigen rechtlichen Möglichkeiten für ein effektives Handeln – auch schon im Vorfeld eines drohenden Anschlages – haben. Die G 10-Mitwirkungsverordnung hätte dafür gesorgt, dass unsere Sicherheitsbehörden im digitalen Kommunikationsraum nicht blind und taub werden. Dem hat der Bundesrat heute leider nicht zugestimmt. An Baden-Württemberg lag es freilich nicht“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl nach der Sitzung des Bundesrates in Berlin. Zuvor hatte der Bundesrat mehrheitlich die G 10-Mitwirkungsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat abgelehnt.

Änderung hätte bereits bestehende Sicherheit gestärkt

„Schon jetzt erfolgt ein Großteil der Telekommunikation verschlüsselt. Um auch weiterhin zum Schutz von hochrangigen Rechtsgütern auf diese Telekommunikationsinhalte zugreifen zu können, ist die vorherige Einbringung einer speziellen Software auf das Mobiltelefon der überwachten Person erforderlich. Die dazu erforderliche – und gesetzlich bereits verankerte – Mitwirkungspflicht der Telekommunikationsunternehmen hätte durch die G 10-Mitwirkungsverordnung in technischer und organisatorischer Hinsicht konkretisiert und optimiert werden sollen. Damit wäre die bislang in der Praxis mit großen Herausforderungen verbundene Telekommunikationsüberwachung für unsere Sicherheitsbehörden in Zukunft leichter zu handhaben gewesen. Und um auch dies klarzustellen: Eine Herabsenkung der rechtlichen Hürden für eine Telekommunikationsüberwachung wäre damit nicht verbunden gewesen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind gesetzlich genau geregelt und wären unangetastet geblieben. Kurzum: Mit der Änderung hätten wir den Sicherheitsbehörden keine neuen Pfeile in den Köcher gelegt, sondern lediglich bestehende Pfeile gespitzt“, erklärte Minister Thomas Strobl.

Forderung nach Erleichterung der Überwachung

„Aktuell zeigt uns die Diskussion um Telegram eindrücklich: Wir brauchen eine erleichterte Überwachung von Mobiltelefonen und Laptops heute dringender denn je. Wenn internationale Terroristen, Rechtsextremisten und gewaltbereite Corona-Leugner auf Telegramm Mordpläne gegen Amtsträgerinnen und Amtsträger schmieden, sich gegen unseren Staat verabreden, den Umsturz und Terroranschläge planen, dann ist endgültig eine rote Linie überschritten. Es gilt, die Instrumente der wehrhaften Demokratie zu nutzen. Verteidigen wir unsere freiheitliche demokratische Grundordnung“, so Minister Thomas Strobl.

Bislang erfolgt ein Zugriff auf Kommunikationsinhalte über die Installation einer Überwachungssoftware auf dem Mobiltelefon der überwachten Person, wobei deren Mitwirkung notwendig ist – zum Beispiel indem die Person auf einen infizierten Link klickt. Mit der G 10-Mitwirkungsverordnung sollte eine Installation einer Überwachungssoftware auf dem Endgerät der überwachten Person ohne deren Mitwirkung möglich werden. Telekommunikationsanbieter sollten verpflichtet werden, den Datenstrom einer überwachten Person über die Sicherheitsbehörden laufen zu lassen. So sollte es möglich sein, die erforderliche Überwachungssoftware in den Datenstrom zu transportieren, ohne dass die betroffene Person dies bemerkt.

Die ganze Rede können Sie in der Mediathek anschauen.

Weitere Meldungen

Bundesrat Berlin
Bundesrat

Minister Hagel einstimmig zum Vorsitzenden des Bundesrats-EU-Ausschusses gewählt

Reutlingen Umspannwerk
Zumeldung zum Brand in einem Reutlinger Umspannwerk

Landeskriminalamt und Generalstaatsanwaltschaft ermitteln wegen Brandlegung

Bevölkerungsschutztag 2026
Bevölkerungsschutz

Baden-Württemberg richtet den bundesweiten Bevölkerungsschutztag 2026 aus

SEK Baden-Württemberg
Jubiläum

50 Jahre Spezialeinsatzkommando Baden-Württemberg

Vereidigung von Innenminister Manuel Hagel am 13. Mai 2026 im Landtag von Baden-Württemberg
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa

Neue Hausspitze

Ministerpräsident Kretschmann und Minister Strobl
Bundesrat

Minister Thomas Strobl hält letzte Rede im Bundesrat

Foto 1
Polizei

Länderübergreifender Fahndungs- und Sicherheitstag: Rund 12.000 Personen kontrolliert

Kelle für Polizeikontrollen mit Aufschrift "Halt Polizei".
Innere Sicherheit

Länderübergreifender Fahndungs- und Sicherheitstag am 6. Mai

Motorradfahrer und Auto auf einer Landstraße. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Start der Motorradsaison 2026

Zwei Feuerwehrleute vor einem Einsatzfahrzeug
Feuerwehr

Jahresstatistik der Feuerwehren 2025

Gruppenfoto Sportlerehrung
Polizei

Polizeisportlerehrung

Rückansicht eines Motorrads auf einer Straße
Verkehrssicherheit

Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben“

Young Heroes
Katastrophenschutz

„Young Heroes“ – auf dem Weg zum Austauschprogramm im Katastrophenschutz

v.l.n.r.: Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz, Leitender Kriminaldirektor Ralf Keller, Polizeivizepräsident Ralf Keppler und Innenstaatssekretär Thomas Blenke MdL
Polizei

Polizeipräsidium Reutlingen bekommt neuen Polizeivizepräsidenten

Zwei Hände auf einer Computertastatur. Quelle: Fotolia
Sicherheit

Speicherfrist von IP-Adressen