Baden-Württemberg stimmte im Bundesrat für die erleichterte Überwachung von Mobiltelefonen und Laptops. Mit der G 10-Mitwirkungsverordnung sollte eine Installation einer Überwachungssoftware auf dem Endgerät der überwachten Person ohne deren Mitwirkung möglich werden. Der Bundesrat hat mehrheitlich die G 10-Mitwirkungsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat abgelehnt.
„In Deutschland besteht die ernstzunehmende Gefahr eines terroristischen Anschlages. Das zu verhindern, muss unser Ziel sein. Hierzu müssen die Sicherheitsbehörden materiell und personell bestmöglich aufgestellt sein und die notwendigen rechtlichen Möglichkeiten für ein effektives Handeln – auch schon im Vorfeld eines drohenden Anschlages – haben. Die G 10-Mitwirkungsverordnung hätte dafür gesorgt, dass unsere Sicherheitsbehörden im digitalen Kommunikationsraum nicht blind und taub werden. Dem hat der Bundesrat heute leider nicht zugestimmt. An Baden-Württemberg lag es freilich nicht“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl nach der Sitzung des Bundesrates in Berlin. Zuvor hatte der Bundesrat mehrheitlich die G 10-Mitwirkungsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat abgelehnt.
Änderung hätte bereits bestehende Sicherheit gestärkt
„Schon jetzt erfolgt ein Großteil der Telekommunikation verschlüsselt. Um auch weiterhin zum Schutz von hochrangigen Rechtsgütern auf diese Telekommunikationsinhalte zugreifen zu können, ist die vorherige Einbringung einer speziellen Software auf das Mobiltelefon der überwachten Person erforderlich. Die dazu erforderliche – und gesetzlich bereits verankerte – Mitwirkungspflicht der Telekommunikationsunternehmen hätte durch die G 10-Mitwirkungsverordnung in technischer und organisatorischer Hinsicht konkretisiert und optimiert werden sollen. Damit wäre die bislang in der Praxis mit großen Herausforderungen verbundene Telekommunikationsüberwachung für unsere Sicherheitsbehörden in Zukunft leichter zu handhaben gewesen. Und um auch dies klarzustellen: Eine Herabsenkung der rechtlichen Hürden für eine Telekommunikationsüberwachung wäre damit nicht verbunden gewesen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind gesetzlich genau geregelt und wären unangetastet geblieben. Kurzum: Mit der Änderung hätten wir den Sicherheitsbehörden keine neuen Pfeile in den Köcher gelegt, sondern lediglich bestehende Pfeile gespitzt“, erklärte Minister Thomas Strobl.
Forderung nach Erleichterung der Überwachung
„Aktuell zeigt uns die Diskussion um Telegram eindrücklich: Wir brauchen eine erleichterte Überwachung von Mobiltelefonen und Laptops heute dringender denn je. Wenn internationale Terroristen, Rechtsextremisten und gewaltbereite Corona-Leugner auf Telegramm Mordpläne gegen Amtsträgerinnen und Amtsträger schmieden, sich gegen unseren Staat verabreden, den Umsturz und Terroranschläge planen, dann ist endgültig eine rote Linie überschritten. Es gilt, die Instrumente der wehrhaften Demokratie zu nutzen. Verteidigen wir unsere freiheitliche demokratische Grundordnung“, so Minister Thomas Strobl.
Bislang erfolgt ein Zugriff auf Kommunikationsinhalte über die Installation einer Überwachungssoftware auf dem Mobiltelefon der überwachten Person, wobei deren Mitwirkung notwendig ist – zum Beispiel indem die Person auf einen infizierten Link klickt. Mit der G 10-Mitwirkungsverordnung sollte eine Installation einer Überwachungssoftware auf dem Endgerät der überwachten Person ohne deren Mitwirkung möglich werden. Telekommunikationsanbieter sollten verpflichtet werden, den Datenstrom einer überwachten Person über die Sicherheitsbehörden laufen zu lassen. So sollte es möglich sein, die erforderliche Überwachungssoftware in den Datenstrom zu transportieren, ohne dass die betroffene Person dies bemerkt.
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