Bevölkerungsschutz

Baden-Württemberg bewilligt erste Fördertranche aus dem Sirenenförderprogramm

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Martinshorn und Blaulicht. Quelle: Fotolia.

Der Ausbau und die Ertüchtigung der Sireneninfrastruktur in Baden-Württemberg nimmt Fahrt auf. Gerade die Unwetterereignisse in diesem Sommer haben gezeigt, wie bedeutsam eine funktionierende Warnung der Bevölkerung im Ernstfall ist. 

„Schon bislang konnten wir die Menschen im Land umfassend und schnell vor Gefahren warnen – etwa mit der Warn-App NINA, über Rundfunk, Fernsehen und Onlinedienste sowie mit Lautsprecherdurchsagen. Damit Warnungen in Zukunft noch mehr Menschen noch schneller erreichen, wollen wir das Sirenennetz in Baden-Württemberg ausbauen und ertüchtigen. Da ist es eine gute Nachricht für unsere Städte und Gemeinden, dass sie nun die ersten Förderbescheide aus dem Sirenenförderprogramm erhalten werden. Der Ausbau und die Ertüchtigung der Sireneninfrastruktur in Baden-Württemberg nimmt damit Fahrt auf“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Ausbau der Sireneninfrastruktur

Für die Sirenenförderung stellt der Bund den Kommunen in Baden-Württemberg rund 11,2 Millionen Euro aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket 2020 bis 2022 zur Verfügung. Hiervon können im Haushaltsjahr 2021 zunächst Fördermittel in Höhe von rund 5,47 Millionen Euro an die Kommunen bewilligt werden. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die vier Regierungspräsidien. Den Regierungspräsidien stehen hierfür Fördermittel entsprechend des jeweiligen Bevölkerungsanteils zur Verfügung. Anfang 2022 werden die weiteren rund 5,74 Millionen Euro in einer zweiten Tranche zur Förderung zur Verfügung stehen.

„Gerade die Unwetterereignisse in diesem Sommer haben uns nochmals deutlich vor Augen geführt, wie wichtig im Ernstfall eine funktionierende Warnung der Bevölkerung ist. Es ist gut, dass sich zahlreiche Gemeinden und Städte mit der Warnung der Bevölkerung auseinandergesetzt, entsprechende Konzepte erarbeitet und sich auch mit dem Ausbau und der Ertüchtigung der Sireneninfrastruktur beschäftigt haben. Denn die Warnung der Bevölkerung ist ein wichtiger Baustein der kommunalen Gefahrenabwehr: Sirenen sind ein bewährtes Warnmittel mit Weckeffekt. Sie sind gerade dort sinnvoll, wo die Bevölkerung aufgrund eines besonderen Gefahrenpotentials sehr schnell und mit hoher Erreichbarkeit gewarnt werden muss. Sirenen sorgen für den Weckeffekt, der die Menschen auf eine Gefahrenlage aufmerksam machen soll. Die Menschen haben dann die Chance, sich mit Warn-Apps, Radio, Fernsehen oder Onlineplattformen der Printmedien über die konkrete Gefahrenlage und entsprechende Handlungsempfehlungen zu informieren“, so Minister Thomas Strobl weiter.

Heute schon zeichnet sich ab, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel den Bedarf der baden-württembergischen Kommunen bei Weitem nicht decken werden. „Ich fordere die neue Bundesregierung deshalb auf, der Warnung der Bevölkerung und damit der Sicherheit weiterhin den notwendigen Stellenwert einzuräumen. Die Mittel für das Bundesförderprogramm müssen aufgestockt und die Modalitäten des Förderprogramms so angepasst werden, dass ein flächendeckender Ausbau der Sireneninfrastruktur in Deutschland möglich wird. Hierüber bestand große Einigkeit auch auf der Herbstkonferenz der Innenminister in Stuttgart“, so Innenminister Strobl abschließend.

Ergänzende Informationen zur Warnung der Bevölkerung

In Baden-Württemberg können die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden das Modulare Warnsystem MoWaS zur Warnung der Bevölkerung einsetzen. Warnmeldungen können damit auf möglichst vielen Wegen verbreitet werden, um so einen möglichst großen Teil der Bevölkerung zu erreichen. Derzeit sind an MoWaS die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP, einige regionale Warn-Apps, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Zeitungsredaktionen und Onlinedienste, digitale Stadtinformationstafeln und einige Verkehrsunternehmen angeschlossen.

In Zukunft sollen auch Sirenen an MoWaS angeschlossen und die Warnung über Cell Broadcast integriert werden. Alle angeschlossenen Warnmittel können über MoWaS zeitgleich und mit einer Eingabe ausgelöst werden.

Weitere Meldungen

Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz
Kommunen

Innenministerium genehmigt erste Befreiung nach dem Regelungsbefreiungsgesetz

Übergabe von Breitbandförderbescheiden
Digitalisierung

Baden-Württemberg treibt den Gigabitausbau weiter voran

Frau nutzt Smartphone.
Aktionsplan

Baden-Württemberg entschlossen gegen Desinformation

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl spricht im Bundesrat
Bundesrat

Baden-Württemberg unterstützt Modernisierung des Bundespolizeigesetzes im Bundesrat

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Kommunen

Zusatzbezeichnungen für sechs weitere Städte und Gemeinden

Gedenkfeier Polizei Mannheim
Polizei

Ökumenische Gedenkfeier für die im Dienst getöteten Polizistinnen und Polizisten

MIN Gemeindetag Reutlingen
Kommunen

Innenminister Strobl bei der Kommunalpolitischen Kundgebung des Gemeindetags BW

CSF 2025
Digitalisierung

CyberSicherheitsForum 2025

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Sicherheit

Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Paragraphen. Quelle: Fotolia
Sicherheit

Landtag beschließt neues Verfassungsschutzgesetz

Öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr im Schlosshof in Ludwigsburg
Bundeswehr

Feierliches Gelöbnis der Deutsch-Französischen Brigade

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

Landtag beschließt Neufassung des Polizeigesetzes

Geldmünzen und -scheine. Quelle: Fotolia.
Regierung

Haushaltskommission einigt sich auf Eckpunkte des Nachtragshaushalt

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Ehrenamt

Auszeichnung ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz Rottenburg

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Zumeldung

Härtere Strafen für Geldautomatensprenger