Beim landesweiten Aktionstag am 25. Oktober führten rund 300 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie durch. Der Aktionstag ist eine klare Ansage an die Täter: Jeder einzelne Fall wird konsequent und unnachgiebig verfolgt.
„Kinderpornografie gehört zu den abscheulichsten Taten. Sie richtet sich gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft und ist aufs Schärfste zu verurteilen. Hinter jeder Abbildung steht in den allermeisten Fällen ein tatsächlicher sexueller Missbrauch. Deshalb gehen wir entschieden und unnachgiebig dagegen vor“, so der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich des landesweiten Aktionstages der Polizei Baden-Württemberg gegen Kinderpornografie am 25. Oktober 2023.
300 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz
Beim landesweiten Aktionstag am 25. Oktober führten rund 300 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus zwölf regionalen Polizeipräsidien der Polizei Baden-Württemberg unter Leitung des Landeskriminalamts Baden-Württemberg umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie durch. Insgesamt konnten 139 Tatverdächtige ermittelt, 122 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und rund 544 Beweismittel sichergestellt werden.
Den Maßnahmen gingen umfangreiche Ermittlungen des Landeskriminalamts und der Kriminalpolizeidirektionen der regionalen Polizeipräsidien voraus. Viele Ermittlungsansätze sind auf Hinweise der US-amerikanischen Organisation National Center For Missing And Exploited Children (NCMEC) an die deutschen Behörden zurück zu führen.
Aufgrund der NCMEC-Meldungen haben die Fallzahlen im Bereich des Besitzes und der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Im Jahr 2021 erhielt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg 2.825 entsprechende Hinweise von NCMEC, 2022 bereits 7.767. Nicht jeder Verdachtsmeldung lag eine Straftat zu Grunde, dennoch ist ein Anstieg der Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik zu verzeichnen. So stiegen die Straftaten aus dem Bereich der Verbreitung pornografischer Schriften von 1.414 im Jahr 2018 auf 5.639 im Jahr 2022 an. Das stellt die Ermittlerinnen und Ermittler vor große Herausforderungen. Die Polizei Baden-Württemberg setzt daher zur Auswertung beschlagnahmter Bild- und Videodateien auf Künstliche Intelligenz. Bei der forensischen Auswertung von Beweismitteln kommt die Auswertsoftware „NiKI“ zum Einsatz, die Dateien automatisch in pornografische und nicht-pornografische sortieren kann.
Konsequente Strafverfolgung
„Unser Aktionstag ist eine klare Ansage an die Täter: Wir verfolgen jeden einzelnen Fall konsequent und unnachgiebig – auch bis in den letzten Winkel des Netzes. Wir sind hier aber auch auf Mithilfe der Menschen im Land angewiesen: Melden Sie jedweden Verdacht unserer Polizei – jede und jeder kann etwas tun“, appellierte Innenminister Thomas Strobl abschließend.
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Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen in den USA sind die Anbieter Sozialer Netzwerke und anderer Plattformen dazu verpflichtet, ihre Datenbestände und Dienste permanent nach Bildern und Videos zu durchsuchen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen zeigen. Entsprechende Inhalte werden an NCMEC gemeldet, von wo aus Informationen, die einen Bezug zu Deutschland aufweisen an das BKA und von dort an die jeweiligen Landeskriminalämter weitergegeben werden.