Wahlrecht

Zumeldung zu Wahlrechtsausschlüssen

Innenminister Thomas Strobl

Zumeldung des Innenministers Thomas Strobl zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlrechtsausschlüssen von Personen, die unter Vollbetreuung stehen, und von Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sagte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2019:

„Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt klar und deutlich: Baden-Württemberg hat mit dem Gesetz über das Wahl- und Stimmrecht von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 alles richtig gemacht. In der mündlichen Verhandlung haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Baden-Württemberg-Weg ausdrücklich gewürdigt. Wir haben das Thema vorausschauend angepackt – und daher gleich nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2019, die wir mit höchstem Respekt zur Kenntnis genommen haben, mit einer differenzierten Übergangsregelung eine pragmatische Lösung gefunden, die einmalig in Deutschland ist. Wir haben nach Möglichkeiten gesucht und vollbetreuten Menschen einen Weg an die Wahlurnen eröffnet. Mein besonderer Dank gilt den Regierungsfraktionen, die rasch einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt haben, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, die schon vor längerem auf die Kommunalen Spitzenverbände zugegangen waren und so die praktische Umsetzung ermöglicht haben.“

***

Die gesetzliche Regelung für Baden-Württemberg sieht vor, dass die Wahlrechtsausschlüsse von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 keine Anwendung finden. Auch für Bürgermeisterwahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sowie für Volksbegehren und Volksabstimmungen sind die Wahl- und Stimmrechtsausschlüsse dieser Personen bis zur Neuregelung im Bundestagswahlrecht, die spätestens bis zur nächsten regulären Bundestagswahl im Herbst 2021 erfolgen muss, in Baden-Württemberg ausgesetzt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 29. Januar 2019 festgestellt, dass der bisher geltende Wahlrechtsausschluss von Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, im Bundeswahlgesetz verfassungswidrig ist. Die Übergangsregelung für die entsprechenden Wahlrechtsausschlüsse im Landtags- und Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg soll gelten, bis die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Neuregelung im Bundestagswahlrecht erfolgt ist.

Weitere Meldungen

Polizei mit BW-Wappen
  • Polizei

Haus der Geschichte und Polizei feiern zehnjährige Kooperation

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
  • Unwetter

Ministerrat beschließt zu Hochwasserhilfen nach den aktuellen Unwetterereignissen

Schriftzug 112 - Feuerwehr. Quelle: Fotolia
  • Feuerwehr

Landesjugendfeuerwehrtag 2024

Übergabe von fahrzeugen an den Bevölkerungsschutz
  • Bevölkerungsschutz

Übergabe von Fahrzeugen an den Bevölkerungsschutz

Polizist im Stadion
  • Polizei

Polizeiliche Bilanz nach letztem Vorrundenspiel in Stuttgart

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Zum 1. Juli 2024 übergibt Udo Götze, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, den Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) an Reiner Moser, Amtschef im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg.
  • Glücksspiel

Wechsel im Verwaltungsratsvorsitz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder

Zwei Hände auf einer Computertastatur. Quelle: Fotolia
  • Digitalisierung

Wohnsitzanmeldung in Pilot-Kommunen jetzt auch elektronisch möglich

Flagge der Europäischen Union. Quelle: Fotolia
  • Europawahl

Endgültiges Ergebnis der Europawahl am 9. Juni 2024

Polizist im Stadion
  • Polizei

Versorgung der Polizei während der UEFA EURO 2024

Innenminister Strobl empfängt die Oberbürgermeister der Ausrichterkommunen für die Heimattage 2027-2029
  • Heimattage

Vergabe der Heimattage für die Jahre 2027 bis 2029

Kerze
  • Polizei

Polizeibeamter nach schwerem Verkehrsunfall in Stuttgart verstorben

IMK 2024
  • Sicherheit

Innenministerkonferenz in Potsdam

Polizist im Stadion
  • Polizei

Spiel der Deutschen Nationalmannschaft in Stuttgart

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Bescheidübergabe_Förderung_von_LoRaWAN
  • Digitalisierung

Baden-Württemberg fördert Long Range Wide Area Networks in Städten und Gemeinden

Bernhard Weber (links) und Josef Veser (rechts)
  • Polizei

Josef Veser löst im November Bernhard Weber als Polizeipräsident beim Polizeipräsidium Ulm ab

Norbert Schneider, Landespolizeidirektor
  • Polizei

Norbert Schneider wird neuer Landespolizeidirektor

Kranz von Thomas Strobl, stellvertretender Ministerpräsident und Landesbeauftragter für Vertriebene und Spätaussiedler, am Mahnmal in Bad Cannstatt.
  • Vertriebene

Gedenken an die Opfer von Flucht und Vertreibung

Landeskonzeption
  • Sicherheit

Landeskonzeption für einen besseren Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt im Arbeitsalltag

Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia
  • Wahlen

Vorläufiges landesweites Endergebnis der Kommunalwahlen 2024

Bildercollage vom ersten Spiel der UEFA EURO 2024 in Stuttgart
  • Polizei

Erstes Spiel der UEFA Euro 2024 in Baden-Württemberg

OP Plexus
  • Polizei

Großer Schlag gegen die Organisierte Betäubungsmittelkriminalität

  • Bundeswehr

Veteranentag 2024