Zur aktuellen Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart erklärt der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl:
„Seit den frühen Morgenstunden führt das Polizeipräsidium Stuttgart eine umfangreiche Durchsuchungs- und Festnahmeaktion zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität durch. Die Durchsuchungen und Festnahmen sind Teil umfangreicher Ermittlungen der Polizei Baden-Württemberg – im Raum stehen Straftaten wie banden- und gewerbsmäßiger Handel mit Kokain und Marihuana in nicht geringer Menge. Teile der Täterschaft können dem Umfeld zwischenzeitlich verbotener bzw. aufgelöster rockerähnlicher Gruppierungen zugerechnet werden. Wir lassen es nicht zu, dass sich hier kriminelle Strukturen entwickeln. Dem treten wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats entgegen. Circa 650 Einsatzkräfte der Polizeipräsidien Stuttgart, Aalen, Ludwigsburg, Reutlingen und des Polizeipräsidiums Einsatz sowie der bayerischen Landespolizei, darunter auch Angehörige von Spezialeinheiten, vollstreckten seit dem frühen Morgen Durchsuchungsbeschlüsse an 38 Objekten im Großraum Stuttgart. Sieben mit Haftbefehl gesuchte Personen konnten festgenommen werden. Mein Dank gilt allen eingesetzten Kräften, die schnell und professionell gehandelt haben, um die Sicherheit im Land zu gewährleisten.
Die Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg sind bereits in der Vergangenheit erfolgreich und konsequent gegen rockerähnliche Gruppierungen vorgegangen – genau deshalb fand der Prozess gegen die ‚Osmanen Germania‘ in Baden-Württemberg, in Stuttgart, statt. Im Jahr 2018 folgte das bundesweite Vereinsverbot gegen den ‚Osmanen Germania Box Club‘, welches insbesondere auf Erkenntnisse aus umfangreichen Ermittlungen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg mit Unterstützung der Polizeipräsidien Stuttgart und Ludwigsburg zurückzuführen ist. Mit diesem Verbot konnte der von Gewalttätigkeiten gekennzeichnete Konflikt zwischen dem nationaltürkisch geprägten ‚Osmanen Germania Box Club‘ und den vorwiegend kurdisch stämmigen Mitgliedern der mittlerweile aufgelösten Gruppierung ‚Bahoz‘ befriedet werden. In diesem Zusammenhang haben wir 140 Ermittlungsverfahren geführt und 34 Haftbefehle vollstreckt. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Führungsriege der ‚Osmanen Germania‘ am 24. Januar 2019 zu langjährigen Haftstrafen.“