Passrecht

Wichtige Änderung im Passrecht

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Die Reisezeit beginnt. Dies sollte immer Anlass sein, rechtzeitig einen Blick auf die Gültigkeit der Ausweisdokumente zu werfen. Eine Änderung im deutschen Passrecht aufgrund einer europäischen Vorgabe ist für Eltern, die einen Reisepass besitzen, besonders wichtig. Diese sollten überprüfen, ob ihr Reisepass Kindereinträge enthält. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind nämlich ab 26. Juni 2012 ungültig. Der Kindereintrag berechtigt das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für die Eltern als Passinhaber bleibt der Reisepass dagegen uneingeschränkt gültig. Darauf wies Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart hin.

Ab 26. Juni 2012 müssen alle Kinder ab der Geburt bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Sofern ein Kind bereits ein eigenes, gültiges Ausweisdokument besitzt, behält dieses seine Gültigkeit. „Andernfalls“, so Innenminister Gall, „empfehle ich den betroffenen Eltern, im Fall einer geplanten Auslandsreise rechtzeitig ein neues Reisedokument für ihr Kind bei der zuständigen Pass- bzw. Personalausweisbehörde zu beantragen.“

Kindern kann als Reisedokument ein Kinderreisepass (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr), ein Reisepass und - je nach Reiseziel - ein Personalausweis ausgestellt werden.

Quelle:

Innenministerium Baden-Württemberg

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