Urteil des Verfassungsgerichtshof

Volksbegehren gegen drohende Aufblähung des Landtags ist rechtens

Das Volksbegehren gegen die drohende Aufblähung des Landtags ist rechtens, wie der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart bekanntgab.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Landtag, Plenarsaal von oben

Der Verfassungsgerichtshof hat heute seine Entscheidung bekanntgegeben. Diese Entscheidung akzeptieren wir. Wir werden nun auf die Initiatoren zugehen, um mit ihnen Details über den Ablauf des Volksbegehrens zu besprechen und abzustimmen. Im Anschluss erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Volksbegehrens mit dem zugrundeliegenden Gesetzentwurf und den Fristen für die Sammlung der erforderlichen rund 770.000 Unterstützungsunterschriften im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Auch die Gemeinden werden von uns unterrichtet, damit auch dort Einzelheiten zum Volksbegehren bekanntgemacht werden.

Das Innenministerium hat das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ allein unter rechtlichen Gesichtspunkten bewertet. Es ging uns nicht um die Frage, ob es sinnvoll ist, die Anzahl der Landtagswahlkreise und damit der zu verteilenden Direktmandate zu verringern. Unser Maßstab war ausschließlich die Landesverfassung. Anhand dieses Maßstabes haben wir eine juristische Entscheidung getroffen. Es gab bislang keine Rechtsprechung zu der Frage, wie das Element der Persönlichkeitswahl im baden-württembergischen Wahlrecht zu bewerten und zu gewichten ist. Ob angesichts der Landesverfassung den direkt im Wahlkreis gewählten Abgeordneten weniger Gewicht zukommen darf als den über die Listen der Parteien gewählten Abgeordneten, das hat der Verfassungsgerichtshof heute geklärt. Ganz entscheidend und unser oberstes Ziel war, dass Rechtsklarheit vor einer Wahl besteht. Nichts wäre schlimmer gewesen, als nach einer Wahl vom Verfassungsgerichtshof gesagt zu bekommen, dass das Wahlrecht nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Das Wahlrecht muss felsenfest auf verfassungsrechtlich gesichertem Boden stehen. Diese Rechtssicherheit haben wir nun.

Weitere Meldungen

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Freiburger Polizeipräsident in den Ruhestand verabschiedet

Einbürgerungsfeier des Landes Baden-Württemberg
Staatsangehörigkeit

Einbürgerungsfeier des Landes Baden-Württemberg

MIN Kanzler
Minister

Antrittsbesuch von Bundeskanzler Friedrich Merz in Baden-Württemberg

Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnologie Stefan Krebs
Digitalisierung

Stefan Krebs ist CIO des Jahres 2025

Zentrale Vereidigungsfeier Polizei
Polizei

Knapp 1.250 neue Polizistinnen und Polizisten legen gemeinsam ihren Diensteid ab

Büro, Digitalisierung, Laptop
Digitalisierung

Landtag stimmt zu: Bürger müssen Daten nur noch einmal angeben

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Polizeipräsidium Karlsruhe bekommt modernes Führungs- und Lagezentrum

Cyberkriminalität ist eine Gefahr für jeden
Polizei

Erneuter Schlag gegen die Infrastruktur von international agierenden Cyberkriminellen

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Erste zentrale Vereidigungsfeier mit großer Polizeischau in Villingen-Schwenningen

Neue Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt
Land und Kommunen

Landtag beschließt Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz

AG Sicherheit im Luftraum
Sicherheit im Luftraum

Arbeitsgruppe Sicherheit im Luftraum tagt im Innenministerium

Sandsäcke nach einem Hochwasser. Quelle: Fotolia.
Krisenmanagement

Professionelle Krisenbewältigung mit dem neuen Krisenmanagement-Handbuch

Tag der Deutschen Einheit
Jahrestag

Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2025

MOVERS - Aktiv zur Schule
Sicherheit im Straßenverkehr

Projekt für Schulstraßen geht an den Start

von links nach rechts: Vorsitzender des DGB Bezirks Baden-Württemberg, Kai Burmeister; stellvertretende Vorsitzende des DGB Bezirks Baden-Württemberg, Maren Diebel-Ebers und Innenminister Thomas Strobl
Ausstellung

Ausstellung „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“ im Innenministerium zu sehen