Urteil des Verfassungsgerichtshof

Volksbegehren gegen drohende Aufblähung des Landtags ist rechtens

Das Volksbegehren gegen die drohende Aufblähung des Landtags ist rechtens, wie der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart bekanntgab.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Landtag, Plenarsaal von oben

Der Verfassungsgerichtshof hat heute seine Entscheidung bekanntgegeben. Diese Entscheidung akzeptieren wir. Wir werden nun auf die Initiatoren zugehen, um mit ihnen Details über den Ablauf des Volksbegehrens zu besprechen und abzustimmen. Im Anschluss erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Volksbegehrens mit dem zugrundeliegenden Gesetzentwurf und den Fristen für die Sammlung der erforderlichen rund 770.000 Unterstützungsunterschriften im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Auch die Gemeinden werden von uns unterrichtet, damit auch dort Einzelheiten zum Volksbegehren bekanntgemacht werden.

Das Innenministerium hat das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ allein unter rechtlichen Gesichtspunkten bewertet. Es ging uns nicht um die Frage, ob es sinnvoll ist, die Anzahl der Landtagswahlkreise und damit der zu verteilenden Direktmandate zu verringern. Unser Maßstab war ausschließlich die Landesverfassung. Anhand dieses Maßstabes haben wir eine juristische Entscheidung getroffen. Es gab bislang keine Rechtsprechung zu der Frage, wie das Element der Persönlichkeitswahl im baden-württembergischen Wahlrecht zu bewerten und zu gewichten ist. Ob angesichts der Landesverfassung den direkt im Wahlkreis gewählten Abgeordneten weniger Gewicht zukommen darf als den über die Listen der Parteien gewählten Abgeordneten, das hat der Verfassungsgerichtshof heute geklärt. Ganz entscheidend und unser oberstes Ziel war, dass Rechtsklarheit vor einer Wahl besteht. Nichts wäre schlimmer gewesen, als nach einer Wahl vom Verfassungsgerichtshof gesagt zu bekommen, dass das Wahlrecht nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Das Wahlrecht muss felsenfest auf verfassungsrechtlich gesichertem Boden stehen. Diese Rechtssicherheit haben wir nun.

Weitere Meldungen

Zukunftskommission
Land und Kommunen starten Entlastungsoffensive

Startschuss für Zukunftskommission

Isabel Kling
Regierungspräsidium Tübingen

Isabel Kling wird neue Regierungspräsidentin in Tübingen

Gründungsveranstaltung Medicus
Digitalisierung

MEDI:CUS-Plattform wird zukunftsfest aufgestellt

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Sicherheit

Start der zweiten landesweiten Sicherheitsbefragung

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Aktion „WIR FÜR EUCH“ zum Schulstart: Polizei BW setzt auf Bürgernähe und Vertrauen

Zwei Kinder mit Schultaschen zwischen geparkten Autos am Straßenrand. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Landesweite Aktion „Sicherer Schulweg“

Sirene
Bevölkerungsschutz

Bundesweiter Warntag - Erste Bilanz

Eine Person sitz vor dem aufgeklappten Laptop und hat ein Handy in der Hand.
Cybersicherheit

CSBW veröffentlicht Jahresbericht

Startbildschirm der Warn-App "NINA". Bild: © Lichtgut/Leif Piechowski
Bevölkerungsschutz

Bundesweiter Warntag am 10. September 2026

Baden-Württembergs Innenminister trifft Fußballvereine
Sicherheit

Baden-Württemberg stärkt die Stadionallianzen

Übergabe Tanklöschfahrzeuge Waldbrand
Feuerwehr

Sechs neue Tanklöschfahrzeuge zur Waldbrandbekämpfung

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Neue Polizistinnen und Polizisten für die Polizei Baden-Württemberg

Blaulicht und Schriftzug "Stopp Polizei" auf einem Einsatzfahrzeug.
Sicherheit

Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität im Jahr 2025

Neue Polizeimotorräder 2026
Polizei

Neue Motorräder für die Polizei

Digitalfunk BOS
Wenn jede Sekunde zählt

Polizei rettet Leben