Urteil des Verfassungsgerichtshof

Volksbegehren gegen drohende Aufblähung des Landtags ist rechtens

Das Volksbegehren gegen die drohende Aufblähung des Landtags ist rechtens, wie der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart bekanntgab.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Landtag, Plenarsaal von oben

Der Verfassungsgerichtshof hat heute seine Entscheidung bekanntgegeben. Diese Entscheidung akzeptieren wir. Wir werden nun auf die Initiatoren zugehen, um mit ihnen Details über den Ablauf des Volksbegehrens zu besprechen und abzustimmen. Im Anschluss erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Volksbegehrens mit dem zugrundeliegenden Gesetzentwurf und den Fristen für die Sammlung der erforderlichen rund 770.000 Unterstützungsunterschriften im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Auch die Gemeinden werden von uns unterrichtet, damit auch dort Einzelheiten zum Volksbegehren bekanntgemacht werden.

Das Innenministerium hat das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ allein unter rechtlichen Gesichtspunkten bewertet. Es ging uns nicht um die Frage, ob es sinnvoll ist, die Anzahl der Landtagswahlkreise und damit der zu verteilenden Direktmandate zu verringern. Unser Maßstab war ausschließlich die Landesverfassung. Anhand dieses Maßstabes haben wir eine juristische Entscheidung getroffen. Es gab bislang keine Rechtsprechung zu der Frage, wie das Element der Persönlichkeitswahl im baden-württembergischen Wahlrecht zu bewerten und zu gewichten ist. Ob angesichts der Landesverfassung den direkt im Wahlkreis gewählten Abgeordneten weniger Gewicht zukommen darf als den über die Listen der Parteien gewählten Abgeordneten, das hat der Verfassungsgerichtshof heute geklärt. Ganz entscheidend und unser oberstes Ziel war, dass Rechtsklarheit vor einer Wahl besteht. Nichts wäre schlimmer gewesen, als nach einer Wahl vom Verfassungsgerichtshof gesagt zu bekommen, dass das Wahlrecht nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Das Wahlrecht muss felsenfest auf verfassungsrechtlich gesichertem Boden stehen. Diese Rechtssicherheit haben wir nun.

Weitere Meldungen

SEK Baden-Württemberg
Jubiläum

50 Jahre Spezialeinsatzkommando Baden-Württemberg

Vereidigung von Innenminister Manuel Hagel am 13. Mai 2026 im Landtag von Baden-Württemberg
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa

Neue Hausspitze

Ministerpräsident Kretschmann und Minister Strobl
Bundesrat

Minister Thomas Strobl hält letzte Rede im Bundesrat

Foto 1
Polizei

Länderübergreifender Fahndungs- und Sicherheitstag: Rund 12.000 Personen kontrolliert

Kelle für Polizeikontrollen mit Aufschrift "Halt Polizei".
Innere Sicherheit

Länderübergreifender Fahndungs- und Sicherheitstag am 6. Mai

Motorradfahrer und Auto auf einer Landstraße. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Start der Motorradsaison 2026

Zwei Feuerwehrleute vor einem Einsatzfahrzeug
Feuerwehr

Jahresstatistik der Feuerwehren 2025

Gruppenfoto Sportlerehrung
Polizei

Polizeisportlerehrung

Rückansicht eines Motorrads auf einer Straße
Verkehrssicherheit

Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben“

Young Heroes
Katastrophenschutz

„Young Heroes“ – auf dem Weg zum Austauschprogramm im Katastrophenschutz

v.l.n.r.: Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz, Leitender Kriminaldirektor Ralf Keller, Polizeivizepräsident Ralf Keppler und Innenstaatssekretär Thomas Blenke MdL
Polizei

Polizeipräsidium Reutlingen bekommt neuen Polizeivizepräsidenten

Zwei Hände auf einer Computertastatur. Quelle: Fotolia
Sicherheit

Speicherfrist von IP-Adressen

Renato Gigliotti
Polizei

Neue Leitung für das Polizeipräsidium Ravensburg

Verleihung Gigabitkommune@BW
Auszeichnung „Gigabitkommune@BW“

33 weitere Kommunen nahezu vollständig mit Gigabit versorgt

Breitbandübergabe
Digitalisierung

38,4 Millionen Euro für den kommunalen Breitbandausbau