Polizei

Urteil des Landgerichts Stuttgart

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Paragraphen. Quelle: Fotolia

Stellungnahme des Innenministeriums zum Urteil des Landgerichts Stuttgart.

Das Urteil ist gesprochen, für die Fortführung des Disziplinarverfahrens sind nun die Rechtskraft und die Gründe des Urteils entscheidend. Aus Gründen des Datenschutzes und auch mit Blick auf das Disziplinarverfahren darf sich das Innenministerium zu den konkreten Folgen des Urteils aktuell nicht äußern. Ganz allgemein gilt: Das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte besteht nach einer Urteilsverkündung bis auf weiteres fort – auch bei einem Freispruch. Ein Disziplinarverfahren ruht, bis alle bei der Justiz anhängigen Verfahren abgeschlossen sind. Wenn weitere Vorwürfe im Raum stehen, die das Verhalten als Führungskraft in Frage stellen, werden diese in das Disziplinarverfahren einbezogen und das Disziplinbarverfahren wird entsprechend erweitert. Eine Dienstenthebung und eine Kürzung der Dienstbezüge ist während eines laufenden Disziplinarverfahren möglich, wenn eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis voraussichtlich ist. Wenn ein Beamter im Strafverfahren wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils.

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Bei der Polizei Baden-Württemberg findet derzeit einer der größten Transformations-Prozesse statt – nicht nur wegen der in der Geschichte einmaligen Einstellungsoffensive. Auch weil sie auf dem Weg zu einer neuen, modernen Führungs- und Fehlerkultur ist. Den Fall um den Inspekteur der Polizei hat die Polizei und das Innenministerium deshalb auch zum Anlass genommen, die bisher bestehenden Maßnahmen und Angebote bei sexueller Belästigung ganzheitlich zu überprüfen. Als Teil davon wurden im Übrigen etwa auch Meldewege und -verpflichtungen angepasst, eine Dienstvereinbarung „Schutz vor sexueller Belästigung“ erarbeitet und diese mit dem Örtlichen Personalrat abgestimmt sowie die Mitarbeiterbefragung der Polizei BW als anonymes und umfassendes Feedbackinstrument weiterentwickelt. In diesem Sinne ist es darüber hinaus gut und folgerichtig, dass Verfehlungen eben nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden. Wir wollen, dass das nicht mehr stattfindet. Wir wollen, dass diese Dinge kritisch hinterfragt werden. Und dazu gehört, dass man jeden einzelnen Fall zu Tage bringt. Das geschieht auch gerade – und zeigt: Diese Arbeit, die wir, die die Landespolizeipräsidentin konsequent angepackt haben bzw. hat, ist nicht umsonst. Ganz im Gegenteil: Sie wird umso stärker, umso intensiver ihre Fortführung finden.

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