Information

Urteil des EuGH zur Verkehrsdatenspeicherung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Flagge der Europäischen Union. Quelle: Fotolia

Gemeinsame Medieninformation des Innenministeriums Baden-Württemberg und Justizministeriums Baden-Württemberg zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezüglich der Verkehrsdatenspeicherung.

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl: „Das Urteil aus Luxemburg ist klar und unmissverständlich. Jetzt muss es mit einer Neuregelung schnell gehen, für die Sicherheit in unserem Land.“   

Justizministerin Marion Gentges: „Gerade im Bereich der Kinderpornografie und des sexuellen Kindesmissbrauchs kann es doch nicht sein, dass uns der Datenschutz wichtiger ist als das Wohl von Kindern, die schlimmsten Verbrechen schutzlos ausgeliefert sind.“

Mit dem heutigen Urteil zur Verkehrsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof seine bisherige Rechtsprechung, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslosen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegensteht, aufrechterhalten, gleichzeitig aber erneut die bereits in der Vergangenheit herausgearbeiteten Ausnahmemöglichkeiten von diesem Grundsatz herausgestellt: Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität können Mitgliedsstaaten unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine gezielte Vorratsdatenspeicherung sowie eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen vorsehen.

Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sowie Justizministerin Marion Gentges fordern, diese unionsrechtskonformen Gestaltungsmöglichkeiten umgehend zu nutzen und insbesondere die Speicherung von IP-Adressen als wichtiges Mittel im Kampf gegen Verbrechen einzusetzen. 

Justizministerin Gentges sagte: „Das Urteil habe ich so erwartet. Es muss nun zum Anlass genommen werden, endlich die möglichen Spielräume auszunutzen. Wenn unsere Welt digitaler wird, wenn die Straftäter – teils hoch professionell – digital agieren, dann muss der logische Schluss sein, dass auch die Ermittlungsbehörden so digital wie möglich ermitteln können. Der Bundesjustizminister fordert unentwegt den digitalen Fortschritt, versagt unserem Land aber im Bereich der Strafvereitelung und Strafbekämpfung zentrale Entwicklungen. Gerade im Bereich der Kinderpornografie und des sexuellen Kindesmissbrauchs kann es doch nicht sein, dass uns der Datenschutz wichtiger ist als das Wohl von Kindern, die schlimmen Verbrechen schutzlos ausgeliefert sind.“  

Innenminister Strobl sagte: „Wir müssen nicht nur dafür sorgen, dass die Polizei von heute auf die Kriminalität von Morgen vorbereitet ist, wir benötigen auch die erforderlichen Instrumente dazu, um schwerste Straftaten schon dann zu verhindern, wenn die Täter beginnen ihre Verbrechen vorauszudenken, zu planen oder gar schon vorbereitend zu verabreden. Dazu gehört, dass wir die digitalen Reifenspuren sichtbar machen können. Gemeint ist eine Speicherung der Verkehrsdaten, die beispielsweise auch die Inhaber von dynamischen IP-Adressen hinterlassen, um im Nachhinein die Spurenleger identifizieren zu können. Gerade Extremistinnen und Extremisten sowie Anbieter von Missbrauchsabbildungen nutzen häufig Anonymisierungsdienste, um ihre „digitalen Reifenspuren“ zu verwischen. Gelingt dies, ist das insbesondere für die Fälle von noch aktivem Kindesmissbrauch mit unvorstellbarem Leid auf Seiten der jungen Opfer verbunden – ein Leid, das mit entsprechenden Speicherfristen zu verhindern wäre. Das Urteil aus Luxemburg ist klar und unmissverständlich. Jetzt muss es mit einer Neuregelung schnell gehen, für die Sicherheit in unserem Land.“

Weitere Meldungen

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Polizeipräsidium Karlsruhe bekommt modernes Führungs- und Lagezentrum

Cyberkriminalität ist eine Gefahr für jeden
Polizei

Erneuter Schlag gegen die Infrastruktur von international agierenden Cyberkriminellen

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Erste zentrale Vereidigungsfeier mit großer Polizeischau in Villingen-Schwenningen

Neue Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt
Land und Kommunen

Landtag beschließt Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz

AG Sicherheit im Luftraum
Sicherheit im Luftraum

Arbeitsgruppe Sicherheit im Luftraum tagt im Innenministerium

Sandsäcke nach einem Hochwasser. Quelle: Fotolia.
Krisenmanagement

Professionelle Krisenbewältigung mit dem neuen Krisenmanagement-Handbuch

Tag der Deutschen Einheit
Jahrestag

Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2025

MOVERS - Aktiv zur Schule
Sicherheit im Straßenverkehr

Projekt für Schulstraßen geht an den Start

von links nach rechts: Vorsitzender des DGB Bezirks Baden-Württemberg, Kai Burmeister; stellvertretende Vorsitzende des DGB Bezirks Baden-Württemberg, Maren Diebel-Ebers und Innenminister Thomas Strobl
Ausstellung

Ausstellung „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“ im Innenministerium zu sehen

Streitkräfteempfang 2025
Bundeswehr

Streitkräfteempfang der Landesregierung setzt klares Zeichen für starke Gemeinschaft

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Einsatzmaßnahmen gegen Rockergruppierungen in mehreren Landkreisen

Kunstwerk im Gemeindezentrum der Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg in Stuttgart.
Neujahrsempfang

Erster Neujahrsempfang der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden

Jacken von Mitgliedern der Feuerwehr.
Feuerwehr

Innenminister Thomas Strobl zu Gast beim Landesfeuerwehrtag

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Polizei

Erfolg gegen bundesweite Welle von Betrugsstraftaten durch falsche Polizeibeamte

Gesetze, Paragraph
Sicherheit

Gesetzesbündel für ein sicheres Baden-Württemberg