Wahlen

Termin für die Kommunalwahl 2024 steht fest

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Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl legt den 9. Juni 2024 als Wahltermin fest. Somit wird die Kommunalwahl 2024 erneut gemeinsam mit der Europawahl durchgeführt.

„Die Kommunalwahlen 2024 werden gemeinsam mit der Europawahl am 9. Juni 2024 durchgeführt. Die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl hat sich bewährt: Die Wählerinnen und Wähler sowie die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen so nur einmal ins Wahllokal und bei den Kommunen fallen weniger Kosten und weniger Organisationsaufwand an“, sagte Innenminister Thomas Strobl am 31. Juli 2023 in Stuttgart.

Das Kommunalwahlgesetz sieht vor, dass die nächsten regelmäßigen Kommunalwahlen in Baden-Württemberg in der Zeit zwischen dem 10. Mai und dem 20. November 2024 stattfinden. Wahltag muss ein Sonntag sein. Der Wahltag wird vom Innenministerium bestimmt und im Staatsanzeiger bekannt gemacht.

Auch die Europawahl wird am 9. Juni 2024 in Deutschland stattfinden. Nachdem der Rat der Europäischen Union bestätigt hatte, dass die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament im Zeitraum vom 6. bis 9. Juni 2024 europaweit durchgeführt werden, fasste die Bundesregierung Mitte dieser Woche den für die Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Beschluss und bestimmte den Sonntag, 9. Juni 2024 als Wahltag.

Bereits 1994, 2004, 2009, 2014 und 2019 wurden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Mitglieder der Kreis-, Gemeinde- und Ortschaftsräte sowie in der Region Stuttgart die Mitglieder der Regionalversammlung an einem Tag gewählt.

Innenminister Thomas Strobl hatte den Ministerrat am 20. Juni 2023 informiert, dass die nächsten Kommunalwahlen in Baden-Württemberg auf Sonntag, 9. Juni 2024, gelegt werden sollten. Zu diesem Vorschlag wurden die kommunalen Landesverbände, die Landesverbände der im Landtag vertretenen Parteien und der Freien Wähler, der Verband Region Stuttgart sowie die Kirchen angehört. Es wurden keine Einwände erhoben. Das Innenministerium legt den Wahltag nach der Anhörung ohne erneute Kabinettsbefassung und ohne einen Landtagsbeschluss fest.

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