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Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zum Nationalfeiertag der Ukraine

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Nationalflagge der Ukraine

Zum Ukrainischen Nationalfeiertag aus Anlass der Unabhängigkeit der Ukraine von der damaligen Sowjetunion am 24. August 1991 sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl:

„Vor genau einem halben Jahr hat der russische Präsident Wladimir Putin einen feigen, brutalen und völkerrechtswidrigen Krieg vom Zaun gebrochen und unsägliches Leid in den Osten Europas getragen. Die Auswirkungen spüren wir ganz aktuell und die damit verbundenen Herausforderungen werden uns auch noch auf unbestimmte Zeit sehr beschäftigen. Es hat sich gezeigt, dass Präsident Putin sich in uns und unseren Verbündeten getäuscht hat: Die Reihen in der EU und in der NATO sind geschlossen und wir werden auch künftig dafür stehen, dass die Ukraine weiterhin ein demokratischer Staat bleibt, der für seine Bürger und seine Zukunft eigenverantwortlich entscheiden kann.

Meine große Sorge ist, dass der Nationalfeiertag in der Ukraine die russischen Aggressoren zu weiteren, umfangreicheren Angriffen gegen die Menschen in der Ukraine verleitet. Und auch für uns in Baden-Württemberg gilt es, wachsam zu bleiben. Das Landesamt für Verfassungsschutz befasst sich seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine intensiv mit möglichen Folgen für Baden-Württemberg.

Bereits vor Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine bestand für Unternehmen und Behörden in Baden-Württemberg ein abstraktes Risiko, Opfer eines Cyberangriffs zu werden, der einen Bezug zu einem russischen Nachrichtendienst aufweist. Diese Gefahrenlage ist seit Kriegsbeginn unverändert hoch, wobei besonders Unternehmen im Bereich der Daseinsvorsorge und der kritischen Infrastrukturen in den Fokus der russischen Cyberaggressoren geraten sind. So besteht durch nachrichtendienstlich gesteuerter Cyberakteure aus Russland eine komplexe, abstrakte Gefährdungslage für die IT-Infrastruktur. Einen größeren erfolgreichen Cyberangriff mit nachrichtendienstlichem Hintergrund aus Russland mussten wir seit Kriegsbeginn nicht verzeichnen, dennoch besteht die erhöhte Cyberbedrohung für Deutschland und damit auch für Baden-Württemberg weiter unverändert fort. Unmittelbar zu Kriegsbeginn hat die Cyberabwehr im Landesamt für Verfassungsschutz umfassend reagiert und möglicherweise gefährdete Unternehmen und staatliche Stellen in Baden-Württemberg mit mehreren Warnmeldungen sensibilisiert. Darüber hinaus unterstützt die Cyberabwehr im Falle von nachrichtendienstlich gesteuerten Cyberangriffen jederzeit die Betroffenen bei der Aufklärung und Zuordnung etwaiger Vorfälle.

Die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs sind im ständigen Fokus der Sicherheitsbehörden. In Baden-Württemberg wurden bislang 320 Straftaten im Kontext der Politisch motivierten Kriminalität mit Bezug zum Kriegsgeschehen in der Ukraine erfasst. Hierbei handelte es sich um zwölf Gewaltdelikte, 53 Propagandadelikte und 255 weitere Straftaten – vornehmlich Sachbeschädigungen, Beleidigungen, Bedrohungen und dem Tatbestand der Belohnung/Billigung von Straftaten. Der russische Angriffskrieg hat auch Auswirkungen auf die Versammlungslage in Baden-Württemberg. Insbesondere zu Kriegsbeginn wurden im Sachzusammenhang eine Vielzahl an Versammlungen und Mahnwachen durchgeführt. Dabei handelte es sich überwiegend um pro-ukrainische Versammlungen und Mahnwachen, die bislang nahezu ausschließlich friedlich verliefen. Für den ukrainischen Nationalfeiertag wurden in Baden-Württemberg bereits vereinzelt Versammlungen mit bis zu 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern angemeldet, etwa in Stuttgart, Heilbronn und Mannheim. Auf Grundlage der fortlaufenden Gefährdungsbewertung wird die Polizei wie bisher lageorientiert die erforderlichen Maßnahmen treffen.

Das alles macht deutlich: Die Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg sind wachsam.

Der noch jungen Nation der Ukraine zollen wir Anerkennung für ihren Mut und ihre Tapferkeit und danken ihr für die Verteidigung der demokratischen Werte in der Welt.“

 

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