„Die Verkehrssicherheitsarbeit ist und bleibt eine Kernaufgabe der Polizei. In der Fläche und auf Bundesautobahnen werden die spezialisierten verkehrspolizeilichen Aufgaben zukünftig unter dem Dach der Verkehrspolizeidirektionen wahrgenommen.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag in Stuttgart. Bei der Entscheidung über die Standorte der Verkehrspolizeidirektionen habe er die Vorschläge der Projektleiter aufgegriffen.
Die zwischenzeitlich bei der Polizeireform eingerichteten Projekte der künftigen regionalen Polizeipräsidien hätten dafür die regionalen Verhältnisse vor Ort geprüft. Grundlage für den Entscheidungsprozess seien polizeifachliche Aspekte sowie die Liegenschaften gewesen. Besonders berücksichtigt worden seien Verkehrslagebilder, Verkehrswege, die Verkehrsinfrastruktur und Schwerpunkte verkehrspolizeilicher Einsatzlagen. „Mit der Entscheidung über die Standorte der neuen Verkehrspolizeidirektionen wird der Grundstein für eine effektive und professionelle Verkehrssicherheitsarbeit gelegt“, betonte Innenminister Gall.
Die Spezialisten der Verkehrsdirektionen können für die Verkehrsunfallaufnahme einschließlich Unfallfluchtermittlungen, Verkehrsüberwachung und Verkehrserziehung zielgerichtet bei den Präsidien eingesetzt werden. Der Streifendienst der Reviere werde mit der Reform durch den neuen Verkehrsunfalldienst von umfangreichen Ermittlungs- und Schreibarbeiten entlastet und könne seinen eigentlichen Aufgaben besser nachkommen. „Der Unfalldienst in den Verkehrspolizeidirektionen wird die Bearbeitung schwerer Verkehrsunfälle übernehmen. Die allgemeine Verkehrsüberwachung hingegen wird nach wie vor von allen Polizeirevieren gewährleistet“, kündigte der Innenminister an.
Die konzeptionellen und rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Polizeireform sollen bis zum Ende des 4. Quartals 2012 abgeschlossen sein. Mit der Gesamtprojektverantwortung ist der Inspekteur der Polizei Gerhard Klotter betraut. Die operative Umsetzung der Reform ist für die Jahre 2013 und 2014 vorgesehen.
Die Standorte im Einzelnen:
1. Stuttgart:
- unverändert (Löwentorbogen)
2. Region Mannheim, Heidelberg
- Mannheim
3. Region Heilbronn, Mosbach, Künzelsau, Tauberbischofsheim
- Weinsberg
4. Region Karlsruhe, Pforzheim, Calw
- Karlsruhe
5. Region Ludwigsburg, Böblingen
- Stuttgart-Vaihingen
6. Region Aalen, Waiblingen, Schwäbisch Hall
- zunächst Kirchberg/Jagst, im Zuge der Planungen über die notwendigen baulichen Maßnahmen der Polizei in Schwäbisch Hall wird die Unterbringung erneut geprüft werden können
7. Region Offenburg, Rastatt/Baden-Baden
- Baden-Baden
8. Region Reutlingen, Esslingen, Tübingen
- Tübingen
9. Region Ulm, Göppingen, Heidenheim, Biberach
- Heidenheim
10. Region Freiburg, Lörrach, Waldshut-Tiengen, Emmendingen
- Freiburg
11. Region Tuttlingen, Rottweil, Balingen, Freudenstadt, Villingen-Schweninngen
- Zimmern ob Rottweil
12. Region Konstanz, Friedrichshafen, Ravensburg, Sigmaringen;
- Sigmaringen
Quelle:
Innenministerium Baden-Württemberg