Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 29. November 2012 seinen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt hatte, wurde ein radikal-islamistischer Salafist am Freitag, 30. November, aus Baden-Württemberg in die Türkei abgeschoben. Zuvor hatte bereits der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg seine Beschwerde gegen die Ausweisung zurückgewiesen. „Bei Personen, die die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden, wird der Aufenthalt im Bundesgebiet konsequent unterbunden“, unterstrich Innenminister Reinhold Gall am Freitag, 30. November 2012, in Stuttgart.
Der Abgeschobene hatte ein Video, das zum bewaffneten Kampf aufruft und Personen zeigt, die mit Schusswaffen ausgerüstet sind, mit den Worten kommentiert: „Möge ALLAH uns allen die Möglichkeit geben, zum DSCHIHAD zu ziehen und als Märtyrer zu sterben.“
Außerdem stellte er unter anderem ein Video des deutschen al-Qaida-Mitglieds Bekkay Harrach mit dem Titel „Sicherheit - ein geteiltes Schicksal“ unter seinem Youtube-Account in das Internet ein und verlinkte das Video zudem mit seinem Facebook-Account. Mit dem Video hat al-Qaida versucht, durch die Verbreitung von Angst den Ausgang der Bundestagswahlen 2009 zu beeinflussen.
Mit seinem Verhalten hat der Abgeschobene die Terror-Organisation al-Qaida unterstützt und die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Auch nachdem er wegen Verbreitung von Drohvideos verurteilt wurde und eine Haftstrafe verbüßte, stellte er weitere Videos in seinem Youtube-Account ein, die belegen, dass er den Terrorismus und den Dschihad unterstützt.
Quelle:
Innenministerium Baden-Württemberg