Migration

Neue Eckpunkte für die Altersbestimmung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern

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„Das bisherige System der Altersfeststellung hat nicht zuverlässig funktioniert. Zum Beispiel haben Ermittlungen des Landeskriminalamts in Mannheim ergeben, dass von 20 straffälligen angeblichen minderjährigen Ausländern 19 falsche Angaben zum Alter gemacht hatten. Ihr tatsächliches Alter lag zwischen 18 und 28 Jahren. Es geht nicht an, dass jemand, der hier in diesem Land um Schutz bittet, diesen Staat über seine Identität und über sein Alter belügt. Das nehmen wir nicht tatenlos hin. Das Heidelberger Ankunftszentrum hat Modellcharakter für ganz Deutschland. Diese hohe Fachkompetenz nutzen wir jetzt für die Altersbestimmung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Dort werden künftig alle Personen zentral auf Identität und Alter mit hoher Expertise geprüft“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl heute in Stuttgart.

„Unbegleitete minderjährige Ausländer brauchen unseren Schutz. Die Jugendhilfe leistet hervorragende Arbeit zur Integration dieser jungen Menschen. Aber es gibt leider vereinzelt auch immer wieder schwarze Schafe, die unsere Systeme ausnutzen wollen. Dem schieben wir einen Riegel vor. Mit dem neuen Verfahren zur Altersfeststellung geben wir den Jugendämtern und Ausländerbehörden eine Hilfestellung an die Hand und werden alle verfügbaren Methoden der Altersfeststellung zusammenführen und bestmöglich nutzen“, erklärte Integrationsminister Manne Lucha.

Ausländische Kinder und Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland eingereist sind, werden durch das Jugendamt vor Ort vorläufig in Obhut genommen und unverzüglich in das Ankunftszentrum in Heidelberg gebracht. Dort werden die Kinder und Jugendlichen innerhalb eines Tages registriert, erkennungsdienstlich behandelt und ihr Alter festgestellt. So wollen wir gewährleisten, dass künftig allen Behörden die gleichen Daten vorliegen.

Sofern nach der Einsichtnahme in Ausweispapiere oder ähnliche Dokumente und der qualifizierten Inaugenscheinnahme im Ankunftszentrum Zweifel über das Alter des Ausländers bestehen, stimmen Jugendamt und Ausländerbehörde sich ab und setzen im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben alle weiteren erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung des Lebensalters fest – zum Beispiel ärztliche und gerichtsmedizinische Untersuchungen zur Altersfeststellung, auch Röntgenuntersuchungen.
 
Weigert sich ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer, an der Untersuchung mitzuwirken, können die Ausländerbehörden ärztliche Maßnahmen zur Altersfeststellung anordnen und durchsetzen.
 
Für den Fall, dass sich ein Ausländer weigert, an der Bestimmung seines Alters mitzuwirken, ist das für die Behörden Anlass zu der Annahme, dass der Betroffene in Wahrheit volljährig ist.
 
Innenminister Strobl und Integrationsminister Lucha haben sich auf die neuen Eckpunkte verständigt. Details werden das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration und das Ministerium für Soziales und Integration zeitnah abstimmen.

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