Migration

Migrationspaket und Staatsangehörigkeitsrecht im Bundesrat

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Innenminister Thomas Strobl

Migrationspaket und Staatsangehörigkeitsrecht waren Thema im Bundesrat. Sowohl beim Geordnete-Rückkehr-Gesetz als auch beim Staatsangehörigkeitsrecht werden Vorschläge aus Baden-Württemberg umgesetzt. Für die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes hatte Minister Thomas Strobl bei der Innenministerkonferenz die Initative ergriffen und die Verlängerung auf zehn Jahre angestoßen. Innenminister Thomas Strobl: „Herz und Härte gehören zusammen.“

„Die Gesetze des Migrationspakets, die der Bundesrat heute beschlossen hat, stellen die gute Balance her, die wir brauchen. Es braucht Herz und Härte, beides gehört zusammen. Herz für diejenigen, die unseren Schutz benötigen, und Härte gegenüber jenen, deren Ausreisepflicht nach einem langen Verfahren feststeht“, erklärt der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf die heutige Sitzung desBundesrats: „Erst im Zusammenspiel der verschiedenen Gesetze dieses Pakets können die großen Herausforderungen gelöst werden, die es in der Migrationspolitik gibt. Damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz künftig als Ordnungsrahmen funktionieren kann, ist es unumgänglich, dass die vollziehbare Ausreisepflicht konsequent durchgesetzt wird.“

Mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz werden Vorschläge aus Baden-Württemberg umgesetzt. Das betrifft die erleichterten Möglichkeiten der Inhaftierung. Das Gesetz sieht sowohl bei der Sicherungshaft als auch beim Ausreisegewahrsam Verbesserungen vor. Es ermöglicht zudem noch als neue Handlungsoption das „kurzfristige Festhalten“. Faktisch, so Innenminister Thomas Strobl, scheitern Abschiebungen hauptsächlich aus zwei Gründen. Die Person werde entweder nicht angetroffen oder sie leiste am Flughafen Widerstand, so dass das Flugzeug ohne sie abhebt: „Deshalb müssen wir den Behörden die richtigen, die passenden Instrumente an die Hand geben, um Abschiebungen effektiv durchzuführen.“
 
Weiteres Thema im heutigen Bundesrat ist die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. „Es müsste eine Selbstverständlichkeit sein, dass zu einer Einbürgerung die glasklare und eindeutige Feststellung der Identität gehört. Und ich fordere seit langem, dass die Frist zur Rücknahme von fünf auf zehn Jahre erhöht wird, wenn jemand bei der Einbürgerung über seine Identität täuscht“, so Innenminister Thomas Strobl: „Mit der bislang gültigen Regelung besteht die Gefahr, dass Täuscher und Betrüger sich eine vollkommen neue Identität oder eine zusätzliche Alias-Identität verschaffen. Diese Fälle gibt es und sie sind eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.“ Denn die absurde Situation sei: „Täuscht jemand, der sich einbürgern lässt, bleibt die Einbürgerung wirksam. Eine Rücknahme ist nach dem aktuellen Staatsangehörigkeitsgesetz nur bis zum Ablauf von fünf Jahren möglich.“ Eine Umfrage bei den Bundesländern hatte ergeben, dass in den vergangenen Jahren bundesweit in 58 Fällen die Einbürgerungen wegen Täuschung über die Identität oder die Verfassungstreue zurückgenommen werden mussten. Allerdings konnten in 342 Fällen keine Verfahren wegen Täuschung über Identität oder Verfassungstreue mehr eingeleitet werden, da die Fünfjahresfrist bereits verstrichen war: „Deshalb habe ich in der Innenministerkonferenz die Initiative ergriffen und die Verlängerung auf zehn Jahre angestoßen. Ich freue mich, dass meiner Initiative nun nach der Innenministerkonferenz derDeutsche Bundestag und nun auch der Bundesrat zugestimmt haben. Damit wurde aus einer Idee ein Gesetz.

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