Polizei

Landtag wird über die Zukunft des Landespolizeiorchesters beraten

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Das Landespolizeiorchester (LPO) dient der Polizei Baden-Württemberg als imagebildender Werbefaktor und ist damit Teil der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit. Durch die Auftritte in Uniform bei Behördenveranstaltungen, insbesondere aber bei externen Konzerten vermittelt dieses Profi-Orchester ein positives Bild der Polizei.

Das Innenministerium sieht in seiner Gesamtverantwortung für die Polizei selbstverständlich auch beim LPO das Erfordernis, auf die Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Mittel zu achten. Bereits seit Mitte der neunziger Jahre würden Musiker nicht mehr als Polizeibeamte, sondern als Tarifangestellte in das Landespolizeiorchester eingestellt - was inzwischen für 19 von insgesamt 35 Personalstellen gelte. Einige Vorschläge des Landesrechnungshofes aus der heute vorgestellten „Denkschrift“ seien bereits aufgegriffen worden. Über weitere Schritte werde nach der Beratung im Landtag entschieden.

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