Verfassungsschutz

Landtag beschließt Neuregelung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes und schafft gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Vertrauenspersonen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Stempel mit der Aufschrift "GEHEIM. amtlich geheimgehalten". Quelle: Landesamt für Verfassungsschutz

Der Landtag von Baden-Württemberg hat heute einstimmig eine Neuregelung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes beschlossen und eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Vertrauenspersonen geschaffen. Der Gesetzentwurf war zuvor mit Unterstützung des Innenministeriums in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe beraten und erstellt worden.

„Heute ist ein guter und bedeutender Tag für das Parlament und für die innere Sicherheit in Baden-Württemberg. Alle vier Fraktionen haben sich bei einem wichtigen Thema auf ein gemeinsames Ergebnis verständigt, das sich sehen lassen kann“, stellte Innenminister Reinhold Gall im Anschluss am Mittwoch, 15. Juli 2015, zufrieden fest. „Mit diesem Gesetz machen wir einen deutlichen Schritt nach vorne – hin zur Wiederherstellung von Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit des Verfassungsschutzes“, betonte Gall.

Mit der parlamentarischen Kontrolle werde ein aktuelles und in der Öffentlichkeit diskutiertes Thema aufgegriffen und völlig neu geregelt. „Mit dem vorliegenden Gesetz schließt Baden-Württemberg in Punkto parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes nicht nur zum Bund und anderen Ländern auf. Nein, wir gehen zum Teil deutlich über das hinaus, was andernorts gesetzlich geregelt ist“, unterstrich der Innenminister. Bei dem neuen Parlamentarischen Kontrollgremium würden künftig sämtliche Kompetenzen zur Kontrolle des Verfassungsschutzes gebündelt.
Das Kontrollgremium werde zudem mit deutlich erweiterten Kontrollbefugnissen (zum Beispiel Akteneinsichtsrecht, Zugangsrecht, Befragungsrecht, Recht der Beauftragung eines Sachverständigen und zur Einbeziehung des Landesbeauftragten für den Datenschutz) ausgestattet. Vorgesehen sei auch die Möglichkeit für Bedienstete des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV), sich ohne Einhaltung des Dienstwegs an das Kontrollgremium wenden zu können. „Die durch die Neukonzeption ermöglichte effektivere Kontrolle wird zu einer gesteigerten Akzeptanz der Arbeit des LfV in der Öffentlichkeit führen“, zeigte sich der Minister überzeugt. Das neu installierte Kontrollgremium werde voraussichtlich im September erstmals zusammenkommen.

„Erfreulich ist aus meiner Sicht auch, dass es gelungen ist, bei dem hochsensiblen Thema „Vertrauenspersonen“ gemeinsam eine abgewogene Lösung zu finden. Damit wird erstmals im Land eine gesetzliche Regelung in diesem Bereich getroffen und die notwendige Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen“, erklärte der Innenminister. Bislang sei dieser Themenbereich in internen Dienstanweisungen geregelt gewesen. Der dauerhafte Einsatz von Vertrauenspersonen - das heißt von Privatpersonen, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit mit dem LfV Dritten nicht bekannt ist - bedürfe stets der Zustimmung der Behördenleitung.

Bestimmte Personengruppen dürften nicht als Vertrauensperson angeworben und eingesetzt werden: nicht voll Geschäftsfähige (insbesondere Minderjährige), Personen, die von den Geld- und Sachzuwendungen für die Tätigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abhängen würden, Personen, die an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestags, eines Landesparlaments und deren Mitarbeiter. Personen mit Vorstrafen könnten nur unter engen Vo-raussetzungen als Vertrauensleute eingesetzt werden; eine Verurteilung wegen Totschlags oder einer allein mit lebenslanger Haft bedrohten Straftat stehe dem aber generell entgegen. „Die getroffenen Regelungen, welche Straftaten Vertrauenspersonen begehen dürfen, sind maßvoll und das Ergebnis schwieriger rechtsstaatlicher Abwägungsentscheidungen“, berichtete Minister Gall.

„Mit dem vorliegenden Gesetz werden zwei wichtige, schwierige und in der Öffentlichkeit und dem politischen Raum intensiv diskutierte Themen aufgegriffen und einer abgewogenen und praxisgerechten Lösung zugeführt. Das Gesetz ist Ausdruck eines transparenten Verfassungsschutzes und stellt zugleich einen weiteren Baustein für die Aufklärung und die Bekämpfung extremistischer Bestrebungen dar“, äußerte sich der Innenminister abschließend. 

Weitere Meldungen

Thomas Strobl und Magnus Brunner
Europäisches Parlament

Innenminister Thomas Strobl in Straßburg

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Machbarkeitsstudie zur Unterbringung von Verkehrspolizei und Einsatztrainingszentrum

Einsatzfahrzeug E-Mobilität
Polizei

E-Mobilität bei der Polizei Baden-Württemberg nimmt weiter Fahrt auf

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Zumeldung

Meilenstein im Kampf gegen den internationalen Cybertrading-Betrug erreicht

Übergabe des neuen Einsatzleitwagens für die DLRG
Rettungsdienst

Neuer Einsatzleitwagen für die DLRG

Innenministerkonferenz Bremerhaven
IMK

Innenministerkonferenz zeigt große Einigkeit bei der Extremismus-Bekämpfung

Polizei Festnahme
Polizei

Europaweite Aktionstage zur Bekämpfung des Menschenhandels

Anna Maria Ostermeier
Land und Kommunen

Anna Maria Ostermeier wird Erste Landesbeamtin des Landkreises Ravensburg

Aktionstag gegen Gewalt an Schulen
Entschlossen gegen Hass und Hetze

Aktionstag zur Bekämpfung von Gewalt an Schulen

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Verleihung der Bevölkerungsschutz-Einsatzmedaille Unwetter 2024
Bevölkerungsschutz

Auszeichnung für Fluthelferinnen und Fluthelfer

Gewitterzelle über dem Schwarzwald.
Sicherheit

Extremwetterlagen in Baden-Württemberg

Zwei Kinder mit Schultaschen zwischen geparkten Autos am Straßenrand. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Bundesweiter Aktionstag „sicher.mobil.leben"

Glasfaserkabel sorgen für schnelles Internet.
Digitalisierung

Bundesregierung bringt Pläne für schnellen Netzausbau auf den Weg