Das Landeskabinett hat bei seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf des Innenministeriums für die Umsetzung der Polizeistrukturreform zur Anhörung freigegeben. „Das ist ein wichtiges Etappenziel“, hob Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart hervor. Der Gesetzentwurf enthält neben den organisationsrechtlichen Regelungen (Auflösung der bisherigen und Errichtung der neuen Polizeidienststellen sowie Aufgabenzuweisungen) auch Regelungen zur sozialverträglichen Umsetzung sowie die Anpassungen bestehender Vorschriften an die neue Polizeistruktur.
Der Ministerrat hatte bereits am 18. Dezember 2012 dem Referentenentwurf grundsätzlich zugestimmt und das Innenministerium beauftragt, ihn mit den Ressorts abzustimmen und dem Ministerrat im ersten Quartal 2013 einen Anhörungsentwurf vorzulegen.
Vorgesehen ist nun, neben den Gewerkschaften die kommunalen Landesverbände, den Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie Verbände der Richter und Staatsanwälte anzuhören. Für das zweite Quartal ist die Entscheidung des Kabinetts über die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag geplant.