Transparenz

Kabinett verabschiedet Gesetz zur Informationsfreiheit zur Einbringung in den Landtag

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Paragraphen. Quelle: Fotolia.

In Baden-Württemberg erhalten die Bürgerinnen und Bürger ein umfassendes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens. „Das Informationsfreiheitsgesetz schafft Transparenz und erleichtert die demokratische Meinungs- und Willensbildung“, sagte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 17. November 2015, in Stuttgart nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Landeskabinett zur Einbringung in den Landtag. Es liege damit auf einer Linie mit den im Oktober vom Landtag beschlossenen gestärkten Beteiligungsrechten auf kommunaler Ebene und der Verfassungsänderung zur Einführung des Volksantrags, die diesen Donnerstag auf der Tagesordnung des Ständigen Ausschusses stehe.

Das Landeskabinett hatte den Gesetzentwurf für das Informationsfreiheitsgesetz Ende Juli 2015 zur Anhörung frei gegeben. Dieser ging bereits in einigen Punkten über die bewährte Regelung des Bundes hinaus. So müssten die Informationen in Baden-Württemberg schneller als im Bund bereitgestellt werden und die Landesbehörden würden dazu verpflichtet, den Bürgerinnen und Bürgern künftig auch deutlich mehr Informationen im Internet bereitzustellen.

Aus der Anhörung seien diverse Vorschläge der kommunalen Landesverbände und von sonstigen Stellen sowie aus den Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern im Beteiligungsportal berücksichtigt worden. Demnach sollen sich beispielsweise die Bürgerinnen und Bürger, betroffene Personen sowie die informationspflichtigen Stellen bei Problemen und Zweifelsfragen an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden können, der zukünftig auch für die Informationsfreiheit zuständig sein soll. Auch sei gegenüber dem Anhörungsentwurf klargestellt worden, dass der Informationszugang für Menschen mit Behinderung auf Antrag barrierefrei zur Verfügung zu stellen ist.

Minister Gall wies darauf hin, dass auf der Basis dieses Gesetzes nunmehr jede Bürgerin und jeder Bürger amtliche Informationen erhalten könne. Bislang hätten sie dafür grundsätzlich ein berechtigtes Interesse darlegen müssen. Wie beim Bund und den anderen Landesregelungen würden besonders sensible Bereiche vom Informationszugang ausgenommen: Keiner Informationspflicht unterliegen beispielsweise die Gerichte, die Strafverfolgungs-, Strafvollstreckungs- und Maßregelvollzugsbehörden sowie Disziplinarbehörden, soweit sie unabhängig tätig werden. Auch die Informationen des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) seien ausgenommen, weil hier bereits durch die Neuregelung der parla-mentarischen Kontrolle für umfassende Transparenz gesorgt sei.

Bürgerinnen und Bürger bräuchten auch nicht zu befürchten, dass ihre personenbezogenen Daten einfach der Allgemeinheit offenbart werden. Das Steuergeheimnis gelte weiterhin absolut, im Übrigen dürften personenbezogen Daten nur dann offenbart werden, wenn das öffentliche Informationsinteresse das schutzwürdige Interesse der Betroffenen überwiegt. Auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der Schutz des geistigen Eigentums blieben gewahrt.

Die Behörde könne den Antrag auf Informationszugang nur ablehnen, wenn einer der im Gesetz genannten Gründe vorliegt, beispielsweise wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit haben kann.

Für Transparenz sorgen werde auch eine kostenfreie Information über die voraussichtlichen Gebühren und Auslagen. Würde ein Informationszugang mehr als 200 Euro kosten, muss die Verwaltung zunächst einen bindenden Kostenvoranschlag erstellen.

Weitere Meldungen

Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia
Landtagswahl am 8. März 2026

Wahlbeteiligung an der Urne bei der Landtagswahl am 8. März 2026 um 14:00 Uhr

Bundesrat
Bundesrat

Innenminister Thomas Strobl drängt im Bundesrat auf ein gutes KRITIS-Dachgesetzes

Landeswahlleiterin
Landtagswahl am 8. März 2026

Wahlaufruf der Landeswahlleiterin

Wahlbrief wird in einen Postkasten geworfen. Quelle: Fotolia
Landtagswahl am 8. März 2026

Letzte Hinweise zur Briefwahl

Büro, Digitalisierung, Laptop
Digitalisierung

Gesundheitscloud MEDI:CUS im Pilotbetrieb – Ministerrat beschließt künftige Strukur

Baum mit einem Hinweisschild auf ein Wahllokal. Quelle: Fotolia
Landtagswahl am 8. März 2026

Stimmabgabe – so geht wählen

Gruppenbild mit Minister Thomas Strobl (3. von links) bei der Innovationskonferenz Drohnen
Sicherheit

Innenminister Thomas Strobl lädt zur ersten Innovationskonferenz Drohnen

Verabschiedung PP Uwe Stürmer, PP Ravensburg
Polizei

Ravensburger Polizeipräsident in den Ruhestand verabschiedet

Verabschiedung Bruchsal mittlerer Polizeivollzugsdienst
Polizei

333 bestens ausgebildete Polizistinnen und Polizisten verstärken die Polizei

Innenminister Thomas Strobl übergibt das Krisenmanagement-Handbuch an Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Im Krisenmanagement gut aufgestellt

Krisenmanagement-Handbuch Baden-Württemberg

Polizeistreife bei Verkehrsunfall
Verkehrssicherheit

Bilanz des Verkehrswarndienstes Baden-Württemberg 2025

Wahlbrief wird in einen Postkasten geworfen. Quelle: Fotolia
Landtagswahl am 8. März 2026

Wahlbenachrichtigung nicht erhalten?

Rückenansicht eines Polizisten der Polizei Baden-Württemberg.
Sicherheit

Polizeiliche Kriminalstatistik 2025

Empfang der Landesregierung für die Karnevals- und Fasnachtsvereine
Landesregierung

Empfang der Karnevals- und Fastnachtsvereine 2026

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizeipräsidium Heilbronn

Festnahme eines deutschlandweit aktiven Serieneinbrechers