Transparenz

Kabinett verabschiedet Gesetz zur Informationsfreiheit zur Einbringung in den Landtag

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Paragraphen. Quelle: Fotolia.

In Baden-Württemberg erhalten die Bürgerinnen und Bürger ein umfassendes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens. „Das Informationsfreiheitsgesetz schafft Transparenz und erleichtert die demokratische Meinungs- und Willensbildung“, sagte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 17. November 2015, in Stuttgart nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Landeskabinett zur Einbringung in den Landtag. Es liege damit auf einer Linie mit den im Oktober vom Landtag beschlossenen gestärkten Beteiligungsrechten auf kommunaler Ebene und der Verfassungsänderung zur Einführung des Volksantrags, die diesen Donnerstag auf der Tagesordnung des Ständigen Ausschusses stehe.

Das Landeskabinett hatte den Gesetzentwurf für das Informationsfreiheitsgesetz Ende Juli 2015 zur Anhörung frei gegeben. Dieser ging bereits in einigen Punkten über die bewährte Regelung des Bundes hinaus. So müssten die Informationen in Baden-Württemberg schneller als im Bund bereitgestellt werden und die Landesbehörden würden dazu verpflichtet, den Bürgerinnen und Bürgern künftig auch deutlich mehr Informationen im Internet bereitzustellen.

Aus der Anhörung seien diverse Vorschläge der kommunalen Landesverbände und von sonstigen Stellen sowie aus den Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern im Beteiligungsportal berücksichtigt worden. Demnach sollen sich beispielsweise die Bürgerinnen und Bürger, betroffene Personen sowie die informationspflichtigen Stellen bei Problemen und Zweifelsfragen an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden können, der zukünftig auch für die Informationsfreiheit zuständig sein soll. Auch sei gegenüber dem Anhörungsentwurf klargestellt worden, dass der Informationszugang für Menschen mit Behinderung auf Antrag barrierefrei zur Verfügung zu stellen ist.

Minister Gall wies darauf hin, dass auf der Basis dieses Gesetzes nunmehr jede Bürgerin und jeder Bürger amtliche Informationen erhalten könne. Bislang hätten sie dafür grundsätzlich ein berechtigtes Interesse darlegen müssen. Wie beim Bund und den anderen Landesregelungen würden besonders sensible Bereiche vom Informationszugang ausgenommen: Keiner Informationspflicht unterliegen beispielsweise die Gerichte, die Strafverfolgungs-, Strafvollstreckungs- und Maßregelvollzugsbehörden sowie Disziplinarbehörden, soweit sie unabhängig tätig werden. Auch die Informationen des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) seien ausgenommen, weil hier bereits durch die Neuregelung der parla-mentarischen Kontrolle für umfassende Transparenz gesorgt sei.

Bürgerinnen und Bürger bräuchten auch nicht zu befürchten, dass ihre personenbezogenen Daten einfach der Allgemeinheit offenbart werden. Das Steuergeheimnis gelte weiterhin absolut, im Übrigen dürften personenbezogen Daten nur dann offenbart werden, wenn das öffentliche Informationsinteresse das schutzwürdige Interesse der Betroffenen überwiegt. Auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der Schutz des geistigen Eigentums blieben gewahrt.

Die Behörde könne den Antrag auf Informationszugang nur ablehnen, wenn einer der im Gesetz genannten Gründe vorliegt, beispielsweise wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit haben kann.

Für Transparenz sorgen werde auch eine kostenfreie Information über die voraussichtlichen Gebühren und Auslagen. Würde ein Informationszugang mehr als 200 Euro kosten, muss die Verwaltung zunächst einen bindenden Kostenvoranschlag erstellen.

Weitere Meldungen

v.l.n.r.: Landespolizeidirektor Carsten Höfler, Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz, Jennifer Lautensack, Innenminister Manuel Hagel MdL, Staatssekretär Reiner Moser
Polizei

Neue stellvertretende Leiterin beim Polizeipräsidium Mannheim

Rettungsmedaille verliehen an Muhammad Afzal
Sicherheit

Muhammad Afzal mit der Rettungsmedaille ausgezeichnet

Verfassungsschutzbericht 2025
Verfassungsschutz

Verfassungsschutzbericht 2025 vorgestellt

Marco Hess
Land und Kommunen

Parlamentsrat Marco Hess wird Erster Landesbeamter im Hohenlohekreis

Minister Hagel eröffnet die Aktionswoche "Gib Acht im Verkehr"
Verkehrssicherheit

Start der vierten Aktionswoche der Verkehrssicherheit

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Regierungspräsidium Karlsruhe

Wechsel an der Spitze des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Grafik Bevölkerungsschutztag
Bevölkerungsschutz

Bevölkerungsschutztag 2026

Innenminister Manuel Hagel (links) und Kapitän zur See Michael Giss, Kommandeur des Landeskommandos der Bundeswehr Baden-Württemberg (rechts)
Sicherheit

Zukunft des Landeskommandos Baden-Württemberg gesichert

"#einervonuns" auf schwarzem Hintergrund
Zumeldung

Tödlicher Unfall auf dem Hockenheimring

Reutlingen Umspannwerk
Zumeldung zum Brand in einem Reutlinger Umspannwerk

Landeskriminalamt und Generalstaatsanwaltschaft ermitteln wegen Brandlegung

Bevölkerungsschutztag 2026
Bevölkerungsschutz

Baden-Württemberg richtet den bundesweiten Bevölkerungsschutztag 2026 aus

SEK Baden-Württemberg
Jubiläum

50 Jahre Spezialeinsatzkommando Baden-Württemberg

Vereidigung von Innenminister Manuel Hagel am 13. Mai 2026 im Landtag von Baden-Württemberg
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa

Neue Hausspitze

Ministerpräsident Kretschmann und Minister Strobl
Bundesrat

Minister Thomas Strobl hält letzte Rede im Bundesrat

Kelle für Polizeikontrollen mit Aufschrift "Halt Polizei".
Innere Sicherheit

Länderübergreifender Fahndungs- und Sicherheitstag am 6. Mai