Die Landesregierung will einen neuen Rahmen für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und die Digitalisierung der Verwaltung schaffen. "Viele Behördengänge können sich die Menschen im Südwesten in Zukunft sparen. Gerade im digitalen Zeitalter erwarten sie das von einer modernen Verwaltung. Dafür schaffen wir jetzt die rechtliche Grundlage“, sagte Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch, 29. Juli 2015, in Stuttgart. Das Landeskabinett hat bei seiner jüngsten Sitzung den Entwurf des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg für die Anhörung frei gegeben.
Künftig muss jede Verwaltung im Land einen Zugang für elektronische Dokumente anbieten. „Die elektronischen Dienste werden es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, die Verwaltungsangelegenheiten im privaten und beruflichen Alltag vielfach online zu erledigen“, erklärte Minister Gall. So können alle Beteiligten Anfragen, Anträge und Genehmigungen elektronisch austauschen anstatt Papierbriefe zu verschicken. Auch dazu wird die elektronische Antragstellung mit der De-Mail oder der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, die die gesetzliche Schriftform ersetzen, bei den Behörden des Landes eingeführt.
Bei der Umsetzung des Gesetzes werden Sicherheitsstandards und der Datenschutz eine gewichtige Rolle spielen. „Die Landesregierung achtet aber auch auf die Nutzerfreundlichkeit, etwa auch auf den barrierefreien Zugang zu den Verwaltungsangeboten“, hob der Innenminister hervor.
Gleichzeitig wird durch das neue Gesetz ein neuer und flexibler Rechtsrahmen für die digitale Zusammenarbeit von Land und Kommunen geschaffen. Das Land kann den Kommunen künftig zentrale Dienste des Dienstleistungsportals „service-bw“ rechtssicher zur Nutzung zur Verfügung stellen. Dies betrifft beispielsweise die elektronische Identifikation mit dem Personalausweis oder auch die Möglichkeiten für die elektronische Vorgangsbearbeitung von Verwaltungsverfahren auf der sogenannten Prozessplattform von „service-bw“.
Daneben werden die Strukturen der Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Kommunen bei der Informationstechnologie und beim E-Government neu geordnet. Der neue IT-Kooperationsrat übernimmt dabei alle bisherigen Abstimmungsaufgaben. Der bereits zum 1. Juli 2015 eingesetzte Beauftragte der Landesregierung für Informationstechnologie (CIO) wird schließlich gesetzlich verankert, um seine Aufgaben und Zuständigkeiten abzugrenzen und zu erläutern.
Hintergrund:
Das E-Government-Gesetz wird jetzt den betroffenen Behörden und Verbänden in der Anhörung zur Verfügung gestellt. Auch jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit den eigenen Ideen und Vorstellungen einbringen. Während der Anhörungszeit ist das E-Government-Gesetz auf dem Bürgerbeteiligungsportal Baden-Württemberg unter www.beteiligungsportal-bw.de/egovgbw erreichbar (ab 3.8.). Die eingehenden Anregungen werden geprüft und bewertet, der Gesetzentwurf gegebenenfalls angepasst. Er wird dann vom Ministerrat zum Gesetzgebungsverfahren in den Landtag eingebracht. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.