„Das Land Baden-Württemberg wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den vom Hochwasser der vergangenen Woche betroffenen Menschen zu helfen. Das Ausmaß und die Folgen der Unwetter sind so groß, dass ein solidarisches Handeln des Landes geboten ist“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute (7. Juni 2016) nach der Kabinettssitzung in Stuttgart. Alle Landesprogramme, mit denen die Folgen des extremen Unwetters im privaten, betrieblichen, kommunalen und staatlichen Bereich abgemildert werden könnten, sollten im Jahr 2016 prioritär auf die vom Unwetter betroffenen Gebiete konzentriert werden.
„In einem ersten Schritt zahlt das Land eine Soforthilfe an Private und kleine Gewerbebetriebe. Dabei geht Schnelligkeit vor Gründlichkeit“, betonte Innenminister Thomas Strobl. Die Soforthilfe sei gut angelaufen. „Gestern haben die ersten Betroffenen die Hilfe in Anspruch genommen und Geld ausgezahlt bekommen. Mittlerweile wurden bereits 700.000 Euro Soforthilfen ausgezahlt“, sagte Strobl.
Gleichzeitig stimme das Innenministerium mit den anderen Ressorts die prioritäre Nutzung verschiedener Landesprogramme zur Beseitigung der Schäden ab. Die Ministerien würden alle in Frage kommenden Programme in die Überlegungen einbeziehen und die erforderlichen Schritte zügig einleiten. „Unter anderem werden die Finanzämter Geschädigten entgegenkommen, um unbillige Härten zu vermeiden, Gemeinden erhalten aus dem Ausgleichstock Mittel für Investitionen zur Beseitigung von Hochwasserschäden und für Landwirte gibt es Ad-hoc-Hilfen. Darüber hinaus kommen vor allem Städtebaufördermittel, Fördermittel aus dem Bereich Wasserwirtschaft, Mittel aus dem Bereich Verkehrsinfrastruktur, und das Liquiditätshilfeprogramm der L-Bank in Betracht“, erklärte Strobl.
Kretschmann und Strobl wiesen darauf hin, dass die Landesregierung am Freitag, 3. Juni 2016, die Auszahlung der Soforthilfe veranlasst habe. Der Ostalbkreis und der Landkreis Schwäbisch Hall hätten am Montag mit der Auszahlung der Soforthilfe begonnen. Die übrigen Landkreise würden am Dienstag folgen. Den vom Hochwasser betroffenen Menschen werde ein Betrag von bis zu 2.500 Euro je Haushalt (500 Euro je Person) und 5.000 Euro je kleinem Gewerbebetrieb gewährt. Die Soforthilfe sei für Betroffene gedacht, die Geld für die ersten unumgänglichen Beschaffungen von verloren gegangenen Gegenständen des täglichen Bedarfs bräuchten. Das Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren erfolge durch die Rathäuser und die Landratsämter. Die Landratsämter könnten die Durchführung auch auf die betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.
Die Gemeinde Braunsbach sei von den Unwetterfolgen besonders schwer betroffen. Nahezu der ganze Ort mitsamt seiner Infrastruktur sei zerstört worden. Es sei davon auszugehen, dass die Gemeinde Braunsbach (ca. 2.500 Einwohner) finanziell nicht in der Lage sein wird, die Folgen der Ereignisse zu bewältigen. Deshalb stelle man auf der Basis der Schadenserhebungen ein Wiederaufbauprogramm für die Gemeinde Braunsbach zusammen. Dieses Wiederaufbauprogramm werde gerade gemeinsam von allen Ressorts unter Federführung des Innenministeriums entwickelt.