Das Kabinett hat die Änderung der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen beschlossen. Zentraler Punkt ist die Anpassung an die neue Nachhaltigkeitsstrategie des Landes. Jeder Regelungsentwurf ist dem neuen Nachhaltigkeitscheck zu unterziehen. „Damit gehen wir bei der konsequenten Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie einen wichtigen Schritt voran. Baden-Württemberg soll auch in Zukunft ökologisch verträglich, sozial gerecht und wirtschaftlich leistungsfähig sein. Mit dem neuen Nachhaltigkeitscheck behalten Landesregierung und Verwaltung bei ihrem Handeln die Bedürfnisse der nachfolgenden Generationen im Blick“, erklärte Innenminister Reinhold Gall am Freitag, 12. Juni 2015, in Stuttgart.
Ebenfalls neu seien Regelungen zur weiteren Beschleunigung des Rechtsetzungsverfahrens. So würden Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften künftig effizienter erarbeitet und schneller auf den Weg gebracht.
Neben dem obligatorischen Nachhaltigkeitscheck enthalte die Verwaltungsvorschrift Prüfvorgaben zur Vermeidung von unnötiger Bürokratie für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung selbst. Sie regele ferner den Ablauf des Rechtssetzungsverfahrens einschließlich verpflichtender Beteiligungen, wie zum Beispiel die Onlinekonsultation der Öffentlichkeit über das Beteiligungsportal Baden-Württemberg.
„Schlanke und nachhaltige Regelungen, effiziente Verwaltungsverfahren und eine möglichst geringe Bürokratiebelastung sind die Kernstücke dieser zukunftsweisenden Regulierungsstrategie Baden-Württembergs“, betonte Gall.