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Innenminister Strobl zum Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur Verschärfungen beim Wohnungseinbruch

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Ein Einbrecher hebelt eine Terrassentür auf. Quelle: Fotolia

„Besonders Wohnungseinbrüche beeinflussen das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger massiv. Opfer von Wohnungseinbrüchen werden durch diese Tat oft ins Mark getroffen. Deshalb ist es absolut richtig, dass die Bundesregierung bei Wohnungseinbrüchen für die Polizei die Verkehrsdatenabfrage und die Standortdatenabfrage ermöglicht“, erklärt der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf den Beschluss des Bundeskabinetts, dass für Einbrüche in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll und dass solche Delikte mit auf die Liste jener Straftaten kommen, die Abrufmöglichkeiten der Telekommunikationsdaten häufiger ermöglichen.

„In Baden-Württemberg stärken wir die Polizei mit mehr Personal, einer besseren Ausstattung und mehr rechtlichen Möglichkeiten. Da ist es gut, dass der Bund in die gleiche Richtung geht und unserer Polizei mehr Werkzeuge in die Hand gibt, um Einbrüche zu bekämpfen und gegen die Einbrecher vorzugehen“, so Strobl: „Wir gehen erfolgreich gegen Einbrecher und organisierte Einbrecherbanden vor.“ Im vergangen Jahr ist die Zahl der Wohnungseinbrüche um knapp zehn Prozent zurückgegangen, die Aufklärungsquote wurde auf fast 20 Prozent verbessert. „Im Kampf gegen Wohnungseinbrecher lassen wir nicht locker“, so der Minister.

„Im Bundestag habe ich selbst mehrere Jahre auf diese Verschärfung hingearbeitet - aber sie war bei der SPD im Bundestag bislang nicht durchsetzbar. Zum Glück hat hier endlich ein Umdenken stattgefunden“, erklärt Minister Strobl abschließend.

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