Innenminister Thomas Strobl zeigt sich mit dem Ergebnis der Innenministerkonferenz zur Verwendung und Wirkung der von DFB und DFL zugesagten Gelder im Bereich Fan- und Präventionsarbeit sehr zufrieden. „Die Innenminister und -senatoren der Länder sind unserem baden-württembergischen Vorschlag uneingeschränkt gefolgt: Wir haben uns für eine Berichtspflicht der Fußballverbände über die Verwendung von finanziellen Mitteln für die Gewaltprävention ausgesprochen“, so Strobl am Dienstag, 21. Juni 2016, in Stuttgart.
Die beiden Fußballverbände, Deutsche Fußball Liga und der Deutsche Fußball-Bund, werden aufgefordert, zukünftig regelmäßig der Innenministerkonferenz über die Verwendung von finanziellen Präventionsmitteln zur Verhinderung von Gewalt bei Fußballspielen zu berichten.
Mit den Geldern von DFL, DFB und den Kommunen werden insbesondere Fanprojekte finanziert. Ziel sei es, die Gewalt rund um Fußballspiele weiter zu reduzieren. Es sei daher von großem Interesse für alle Beteiligten festzustellen, welche Projekte erfolgreich seien.
Baden-Württemberg sei hartnäckig geblieben und habe dieses Thema mit Nachdruck verfolgt. „Wir sprechen hier über einen Betrag in der Größenordnung von 10 Millionen Euro. Wenn dieses Geld richtig eingesetzt wird, ist das ein wichtiger Baustein für die Entlastung der Polizei und für die Sicherheit bei Fußballspielen“, so der Innenminister. Baden-Württemberg halte diesen Weg für den richtigen: „Das ist die Alternative zu der immer wieder geforderten Beteiligung der Fußballverbände an den Kosten für Polizeieinsätze“, erklärt Innenminister Strobl.
Hintergrundinformation:
- Die IMK hat die Fußballverbände aufgefordert, ihr Budget für die Präventionsarbeit ab der Saison 2013/2014 von 2,8 auf 10 Mio. Euro jährlich zu erhöhen.
- Der Rechnungshof BW hat die Landesregierung mit dem Beitrag Nr. 7 „Polizeikostenersatz bei kommerziellen Großveranstaltungen“ v. 20. Juli 2015 in seiner Denkschrift (Drs. 15/7007) u. a. ersucht, sich verstärkt dafür einzusetzen, die Innenministerkonferenz aufzufordern, sich von den Fußballverbänden jährlich die Verwendung und die Wirkung der für die Gewaltprävention zugesagten Mittel informieren zu lassen.