Mitarbeiter des serbischen Kommissariats für Flüchtlinge und Migration haben der Familie Mustafic/Ametovic im Anschluss an ihre Rückführung nach Belgrad am 20. Januar 2015 diverse Unterstützung angeboten und diese inzwischen an ihrem Wohnsitz in Niš aufgesucht. Die Familie habe keine Probleme bei der medizinischen Versorgung und bekomme zum Teil Sozialhilfe. Das hat das vom Innenministerium Baden-Württemberg um Auskunft gebetene serbische Innenministerium berichtet.
„Damit haben wir den besonderen Auftrag des Petitionsausschusses im Landtag erfüllt“, erklärte Innenminister Reinhold Gall am Donnerstag, 5. Februar 2015, in Stuttgart. Er wies zugleich darauf hin, dass grundsätzlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Beurteilung der Lage in den Zielländern zuständig sei und gegebenenfalls Abschiebungsverbote aussprechen könne.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe prüfe demgegenüber intensiv, ob eine Abschiebung zu einem bestimmten Zeitpunkt zumutbar sei. Humanitäre Abschiebungshindernisse könnten sich aus der aktuellen persönlichen Situation von Flüchtlingen ergeben, etwa wenn der Abschluss einer Schul- oder Berufsausbildung unmittelbar anstehe, eine Geburt demnächst bevorstehe, sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde oder erkrankte Familienmitglieder betreut werden müssten.
Das Ehepaar Mustafic/Ametovic war mit fünf Kindern im Juli 2013 visumfrei ins Bundesgebiet eingereist. Daraufhin stellten sie Asylanträge. Ein weiteres Kind wurde im Oktober 2013 hier geboren. Alle Asylanträge wurden als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Auch mehrere gerichtliche Verfahren hatten keinen Erfolg. Eine zuvor für Anfang September 2014 angekündigte Abschiebung hatte nicht vollzogen werden können. Der Landtag hat im November einer Petition nicht abgeholfen. Die nunmehr erfolgte Rückführung wurde bereits am 12. Dezember 2014 ab der vierten Kalenderwoche 2015 angekündigt. Die Familie hatte damit ausreichend Zeit für eine freiwillige Ausreise. Noch vor der Abreise wurde Frau Ametovic von einem Arzt am Flughafen unbeschränkte Reisefähigkeit bescheinigt.
Nach einer Auskunft des serbischen Flüchtlingskommissariat vom Abend des 20. Januars an das Regierungspräsidium Karlsruhe sei die Familie Mustafic/Ametovic bei der Ankunft am Flughafen Belgrad vom Kommissariat für Flüchtlinge befragt worden, ob sie medizinische Unterstützung oder eine Unterkunft benötigten. Beides habe die Familie nicht für erforderlich gehalten. Die Familie sei dann nach Niš weitergereist und wollte sich dort beim Büro für soziale Arbeit melden.
Beim Besuch am 28. Januar habe der Beauftragte für Flüchtlinge und Migration in Niš die Familie unter der Anschrift ihres Wohnsitzes in der offenbar illegalen Siedlung „Crvena Zvezda/Roter Stern“ angetroffen. Die Siedlung habe keine geregelte Wasserversorgung und keine Kanalisation. Die Familie habe Anspruch auf Gesundheitsschutz. Trotz mehrfacher Aufforderung, Sozialhilfe zu beantragen, habe sie sich in der Vergangenheit nicht beim Zentrum für Sozialarbeit gemeldet. Herr Mustafic habe beim jüngsten Besuch angegeben, dass er nunmehr einen Antrag auf Hilfe gestellt habe. Das Kommissariat verfüge zudem über Mittel für einmalige finanzielle Hilfen.
Innenminister Gall wies darauf hin, dass die Familie Ametovic nach ihren erfolglosen Bemühungen um politisches Asyl in Deutschland vollziehbar ausreisepflichtig gewesen sei. Die Rückführung am 20. Januar nach Belgrad sei zumutbar gewesen. „Ich habe mich im Dezember vor Ort selbst davon überzeugt, dass Rückkehrer am Flughafen in Belgrad Unterstützung erhalten können“, unterstrich Gall.
Er habe daneben eine einfache, aber ordentliche Notunterkunft in Sabac besichtigt. Die allermeisten Rückkehrer würden aber am Flughafen von Verwandten oder Bekannten abgeholt. Die Familie Mustafic/Ametovic habe sich entschieden, nach Niš zurückzukehren, wo sie bis Sommer 2013 gelebt habe.
Eine geordnete Rückführung in offensichtlich unbegründeten Fällen sei angesichts der Aufnahme und Unterbringung insbesondere von zahlreichen Flüchtlingen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien und Irak notwendig. Obwohl Serbien als sicherer Herkunftsstaat eingestuft wurde, hätten im zweiten Halbjahr 2014 rund 2000 Personen aus Serbien in Baden-Württemberg einen Erstantrag auf Asyl gestellt. In diesem Zeitraum seien rund 150 Personen aus Baden-Württemberg nach Serbien zurückgeführt worden.