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Innenminister Gall stellt Bericht zum Polizeieinsatz im Schlossgarten vor

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Die Polizei hat das Einsatzgeschehen am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten unter polizeitaktischen Aspekten intensiv ausgewertet und Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Empfehlungen für künftige Großeinsätze würden jetzt umgehend in der gesamten Polizei umgesetzt. „Jetzt müssen wir alle mit dem Blick nach vorne dazu beitragen, dass sich die Bilder des 30. September 2010 nicht wiederholen“, sagte Innenminister Reinhold Gall heute im Innenausschuss des Landtags, der in öffentlicher Sitzung über den von ihm eingebrachten Bericht der Landesregierung debattierte. Der Innenminister folgte damit dem Landtagsbeschluss zum Schlossgarten-Untersuchungsausschuss.

Die fachliche Nachbereitung des Einsatzes erfolgte unter Leitung des damaligen Inspekteurs der Polizei, Dieter Schneider, der den Bericht auch im Innenausschuss vorstellte. Beteiligt waren einsatzerfahrene Polizeiexperten aus dem ganzen Land, Vertreter aus dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit, der Anti-Konflikt-Teams sowie der Deutschen Hochschule für Polizei. Das Ergebnis: Der Einsatz sei leider völlig anders als geplant gelaufen, erklärte Innenminister Gall. „Die gewählte Polizeitaktik, die Einsatzmaßnahmen unter Nutzung eines Überraschungsmoments zu beginnen, sei auch aufgrund verschiedener polizeiinterner Umstände nicht aufgegangen.“

Der Bericht zeigt Optimierungsmöglichkeiten und Handlungsempfehlungen für die künftige Planung und Durchführung von größeren Polizeieinsätzen auf. Insbesondere bedürfe es stets der fundierten Einsatzplanung und -vorbereitung, auch bei kurzfristiger Veränderung der Einsatzlage, betonte Landespolizeipräsident Wolf Hammann. Bei herausragenden Einsatzlagen sollen künftig einsatzerfahrene polizeiliche Führungskräfte aus einem Expertenpool den Polizeiführer unterstützen. Das Deeskalationskonzept der Polizei werde noch durch umfassende Kommunikation mit allen Beteiligten im Vorfeld und während des Einsatzes gestärkt. Anti-Konflikt-Teams würden frühzeitig eingesetzt. Das Innenministerium wird eine Überarbeitung der für den Einsatz von Wasserwerfern bundesweit geltenden Polizeidienstvorschrift in den Gremien der Innenministerkonferenz anstoßen. Bei der Schulung und beim Training des Einsatzes von Pfefferspray werde noch stärker auf alle Aspekte der Versorgung Betroffener eingegangen, hob der Landespolizeipräsident hervor. Die erarbeiteten Empfehlungen zu den Themenblöcken Führung, Kräfte, Zusammenarbeit, Technik und Öffentlichkeitsarbeit seien von grundsätzlicher Bedeutung und reichten weit über die Bewertung des Einsatzgeschehens am 30. September 2010 hinaus.

Die kritische Analyse der polizeilichen Abläufe dürfe nach Ansicht des Landespolizeipräsidenten allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die primäre Ursache für den unvorhergesehenen Einsatzverlauf am 30. September 2010 nicht durch die Polizei gesetzt worden sei. „Das Verhalten war schon in der Anfangsphase unerwartet heftig, geprägt von hoher Emotionalität. Polizeiliche Anweisungen  sind von Anfang an von den Gegnern in rechtswidriger Weise ignoriert worden“, bedauerte Hammann. Für die verantwortungsvolle Wahrnehmung ihrer Aufgaben sei die Polizei aber auf das Vertrauen, auf den Respekt und die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Dazu gehöre auch, dass polizeiliche Anweisungen befolgt und von der Polizei durchgesetzt würden.

Minister Reinhold Gall: „Die Polizei ist sich ihrer besonderen Verantwortung als Träger des staatlichen Gewaltmonopols bewusst. Sie bedauert sehr, wenn es bei Einsätzen zu Verletzten kommt. Sie sucht nicht die Konfrontation, sondern steht für Deeskalation.“ Die Bedeutung dieses Prinzips werde durch den Bericht untermauert.

„Deeskalation darf allerdings nicht mit mangelnder Handlungsbereitschaft der Polizei verwechselt werden“, unterstrich der Innenminister. Wo Recht und Gesetz es erforderten, werde die Polizei auch künftig mit angemessenen Mitteln konsequent einschreiten. Dafür habe sie die Unterstützung der gesamten Landesregierung.

Quelle:

Innenministerium Baden-Württemberg

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