Rettungsdienst

Hilfsfristen für Rettungswagen und Notärzte veröffentlicht

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„Wir werden konsequent weitere Schritte zur Qualitätssicherung bei der Notfallversorgung ergreifen und dabei auch Folgerungen aus dem neuen Notfallsanitätergesetz ziehen.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart mit Blick auf die Veröffentlichung der Hilfsfristen für Rettungswagen und Notärzte 2013 in den 37 Rettungsdienstbereichen durch die Leistungsträger. „Ich appelliere aber auch an die Kostenträger im Rettungsdienst, die vor Ort notwendigen Mittel bereit zu stellen“, betonte er.

Entscheidend sei die gesamte Rettungskette: vom Eingang des Notrufs in den Leitstellen und der Disposition des richtigen Rettungsmittels, von der Ersthilfe am Unfallort bis zur Versorgung des Patienten im richtigen Krankenhaus. Die Einhaltung der planerischen Hilfsfrist nach dem Landes-Rettungsdienstgesetz von möglichst nicht mehr als zehn, höchstens 15 Minuten (gemäß Rettungsdienstplan in 95 Prozent aller Einsätze innerhalb eines Rettungsdienstbereichs) sei ein Indikator für die Versorgung der Patienten.

2013 wurde die Hilfsfrist für Rettungswagen in 15 Bereichen verbessert, in 20 Bereichen verschlechtert und nurmehr in 15 (2012: 25) Rettungsbereichen eingehalten. Die in Baden-Württemberg vorgeschriebene notärztliche Hilfsfrist wurde 2013 in 15 Bereichen verbessert, in 22 Bereichen verschlechtert und nurmehr in fünf (2012: acht) Rettungsbereichen eingehalten. „Die Träger der Selbstverwaltung im Rettungsdienst sind aufgefordert, die Ursachen für ungünstige Entwicklungen zu analysieren und notwendige Verbesserungen einzuleiten“, hob Minister Gall hervor. Er kündigte an, dass die Regierungspräsidien in diesem Sinne Gespräche mit den Vorsitzenden der betreffenden Bereichsausschüsse führen werden. Die Regierungspräsidien seien durch die Einrichtung von „Blaulicht“-Referaten seit Jahresbeginn darauf besser vorbereitet.

Nach ersten Ergebnissen der vom Ministerium angestoßenen „Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg“ haben die Beteiligten im Rettungsdienst aktuell beschlossen, dass die Leitstellen bis Ende des Jahres technisch ertüchtigt werden, um eine vergleichbare und vollständige Berechnung der Hilfsfristen zu ermöglichen. Die Kostenträger haben die Finanzierung genehmigt. Von der Qualitätssicherungsstelle werde bis Herbst auch eine Weiterentwicklung der Hilfsfrist geprüft. Grundlage dafür sei die Umsetzung des neuen Notfallsanitätergesetzes, wonach die bisherigen Rettungsassistenten durch Nachschulung beziehungsweise künftig eine neue dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter mehr Kompetenzen erhalten.

Ein Modell gehe dahin, eine zweistufige Hilfsfrist einzuführen. Demnach wäre das erste Eintreffen des Rettungsmittels, in der Regel des Rettungswagens, in zwölf Minuten am Unfallort verbindlich, um lebenserhaltende Maßnahmen zu ergreifen. In weiteren sechs bis acht Minuten solle dann gegebenenfalls ein Notarzt eintreffen, um weitere medizinische Maßnahmen einzuleiten. Am Beispiel von mindestens drei Leitstellen sollen die Konsequenzen daraus untersucht werden. Nicht auf die Berechnung der Hilfsfristen durchschlagen würde die Überlegung, in ländlich strukturierten Bereichen mit langen Anfahrtswegen die Versorgung durch ein System von Vor-Ort-Helfern der Rettungsorganisationen und der Feuerwehren zu verbessern.

Fortschritte bei der Notfallversorgung werde auch der zum 1. Mai in Kraft getretene neue Rettungsdienstplan des Landes bringen. Dieser enthalte insbesondere Regelungen für ein bodengebundenes Intensivtransportsystem für Verlegungsfahrten mit besonders ausgestatteten Rettungsmitteln an den Standorten Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Ulm und Konstanz, die Regelung eines Transportsystems für schwergewichtige Patienten mit Sonderfahrzeugen und Regelungen zu den Aufgaben, der Qualifikation und der Ausstattung des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst sowie zur 30-stündigen Fortbildungspflicht für hauptamtliches Rettungsdienst- und Leitstellenpersonal sowie regelmäßig ehrenamtlich Tätige.

Der Innenminister wies darauf hin, dass das Land zur Erneuerung der Luftrettungsstationen die Zuschüsse 2013/14 um insgesamt 3,2 Millionen Euro aufgestockt habe. Im vergangenen Jahr seien bereits die Luftrettungsstationen in Leonberg und Villingen-Schwenningen gefördert worden. Durch Verzögerungen beim Neubau der Luftrettungsstation Karlsruhe werde das Jahresprogramm 2014 noch geändert. Davon werden voraussichtlich die Rettungswachen Tauberbischofsheim, Sindelfingen, Mosbach, Wehingen und Weil am Rhein sowie die Wasserrettungswachen Eberbach und Sipplingen profitieren.

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