Die am 6. Juni 2011 vom Innenministerium erlassene Verbotsverfügung gegen den HAMC Borderland, Pforzheim, ist jetzt rechtskräftig. „Damit sind wir ein weiteres Mal erfolgreich im Kampf gegen kriminelle Rockergruppen“, sagte Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart.
Mit dem rechtskräftigen Verbot ist der Verein aufgelöst und ihm jede Tätigkeit untersagt. Das Verbot erstreckt sich auch auf die Teilorganisation „Commando 81 Borderland“. Ebenso ist es verboten, Ersatzorganisationen zu bilden. Das Vereinsvermögen bleibt eingezogen, Kennzeichen des Vereins dürfen weder verbreitet noch verwendet werden.
Der Verein hatte gegen die Verbotsverfügung Klage erhoben. Seinen Eilantrag gegen den Sofortvollzug des Verbots lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 9. Januar 2012 ab. Wegen anhängiger Strafverfahren hat das Gericht das Klageverfahren ausgesetzt. Nunmehr habe der Verein seine Klage zurückgenommen. Damit ist das Verbot rechtskräftig.
„Dies ist ein weiteres deutliches Signal, dass wir in Baden-Württemberg keine kriminellen Rocker- und rockerähnlichen Gruppierungen dulden und ihnen mit einer Null-Toleranz-Strategie begegnen“, betonte der Innenminister.