Aktion „Gelbe Karte“

Handlungsempfehlung des Innenministeriums zur Aktion "Gelbe Karte"

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„Wer wiederholt betrunken auffällt, dabei randaliert oder gewalttätig ist, ist nicht geeignet ein Kraftfahrzeug zu führen. Wer also seine Aggressionen nicht im Griff hat, setzt seinen Führerschein aufs Spiel.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall, am Mittwoch, 10. August 2011, in Stuttgart. Die Möglichkeit zum Entzug der Fahrerlaubnis ergebe sich aus dem Straßenverkehrsgesetz und sei keine neue Strafe. Mit einem Schreiben werde bei entsprechendem Fehlverhalten bildlich die Gelbe Karte gezeigt, bei Wiederholung drohe die Rote und damit der Führerscheinentzug.

Bislang praktizierten bereits fünfzehn Polizeidienststellen in Baden-Württemberg auf örtlicher Ebene die Aktion „Gelbe Karte“. Mit aktuellem Schreiben habe das Innenministerium Baden-Württemberg den restlichen 22 Dienststellen empfohlen, sich ebenfalls an der Aktion zu beteiligen. Nach den bisher überaus positiven Erfahrungen sei in einem Workshop mit den beteiligten Behörden eine Handlungsempfehlung erarbeitet worden, mit der ein einheitliches Verfahren landesweit sichergestellt werden könne.

Bei der Aktion „Gelbe Karte“ würden Personen, die ohne Bezug zum Straßenverkehr negativ auffielen, beispielsweise wegen Alkohol- und Drogen-missbrauchs oder Aggressions- und Gewaltdelikten, von der Polizei an die Fahrerlaubnisbehörden gemeldet. Diese würden dann mit einem formlosen Schreiben vor einem möglichen Führerscheinentzug im Wiederholungsfall als Rote Karte warnen. „Der Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer also mit großem Aggressionspotential die Rechte anderer schwerwiegend verletzt, bei dem ist zu befürchten, dass er auch im Straßenverkehr seine eigenen Interessen rücksichtslos durchsetzt und dabei die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer keinesfalls respektiert“, sagte der Innenminister.

In der Vergangenheit hätte ein solches Verhalten zwar oft Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr begründet. Die Schwelle für konkrete fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen sei allerdings meist nicht überschritten worden. „Genau hier setzt die Aktion Gelbe Karte als Vorfeldmaßnahme und Warnung an“, sagte der Innenminister. Im Wiederholungsfall käme eine ärztliche Untersuchung, eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder sogar der sofortige Entzug des Führerscheins in Frage. Dazu müssten die örtlichen Polizeidienststellen und die Fahrerlaubnisbehörden eng zusammenarbeiten und gegebenenfalls neben weiteren Partnern wie Jugendamt oder Suchtberatung, die Staatsanwaltschaft einbinden. Auch bei potentiellen Führerscheinbewerbern wirke die Aktion „Gelbe Karte“. Diese würden bei Erteilung der Roten Karte nicht zur Prüfung zugelassen.

Der Zunahme von Gewaltdelikten, beispielsweise der gefährlichen und schweren Körperverletzungen auf öffentlichen Wegen und Plätzen, der Gewalt gegen Polizeibeamte und der Gewalt bei sportlichen Ereignissen sowie des exzessiven Alkoholkonsums, müsse mit allen rechtlichen Möglichkeiten entgegentreten werden. Zwar betreffe die Aktion „Gelbe Karte“ alle Fahrerlaubnisinhaber, aber gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden sei die Androhung ein probates Mittel um diesen Auswüchsen Einhalt zu gebieten. Warmtrinken oder Komasaufen seien inzwischen bei einer nicht geringen Zahl der Jugendlichen Bestandteil des Wochenendes, darüber hinaus wirke gerade bei ihnen Alkohol oft wie ein Gewaltkatalysator. „Gerade für Jugendliche ist der Führerschein ein Statussymbol. Mit der Androhung ihn einzuziehen treffen wir ihren Nerv“, sagte Innenminister Gall. „Dass die Aktion wirkt, zeigt die Erhebung vom Oktober. Bei 544 versandten Gelben Karten trat lediglich ein Adressat erneut in Erscheinung.“

Quelle:

Innenministerium Baden-Württemberg

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