Aktion „Gelbe Karte“

Handlungsempfehlung des Innenministeriums zur Aktion "Gelbe Karte"

Berechne Lesezeit
  • Teilen

„Wer wiederholt betrunken auffällt, dabei randaliert oder gewalttätig ist, ist nicht geeignet ein Kraftfahrzeug zu führen. Wer also seine Aggressionen nicht im Griff hat, setzt seinen Führerschein aufs Spiel.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall, am Mittwoch, 10. August 2011, in Stuttgart. Die Möglichkeit zum Entzug der Fahrerlaubnis ergebe sich aus dem Straßenverkehrsgesetz und sei keine neue Strafe. Mit einem Schreiben werde bei entsprechendem Fehlverhalten bildlich die Gelbe Karte gezeigt, bei Wiederholung drohe die Rote und damit der Führerscheinentzug.

Bislang praktizierten bereits fünfzehn Polizeidienststellen in Baden-Württemberg auf örtlicher Ebene die Aktion „Gelbe Karte“. Mit aktuellem Schreiben habe das Innenministerium Baden-Württemberg den restlichen 22 Dienststellen empfohlen, sich ebenfalls an der Aktion zu beteiligen. Nach den bisher überaus positiven Erfahrungen sei in einem Workshop mit den beteiligten Behörden eine Handlungsempfehlung erarbeitet worden, mit der ein einheitliches Verfahren landesweit sichergestellt werden könne.

Bei der Aktion „Gelbe Karte“ würden Personen, die ohne Bezug zum Straßenverkehr negativ auffielen, beispielsweise wegen Alkohol- und Drogen-missbrauchs oder Aggressions- und Gewaltdelikten, von der Polizei an die Fahrerlaubnisbehörden gemeldet. Diese würden dann mit einem formlosen Schreiben vor einem möglichen Führerscheinentzug im Wiederholungsfall als Rote Karte warnen. „Der Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer also mit großem Aggressionspotential die Rechte anderer schwerwiegend verletzt, bei dem ist zu befürchten, dass er auch im Straßenverkehr seine eigenen Interessen rücksichtslos durchsetzt und dabei die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer keinesfalls respektiert“, sagte der Innenminister.

In der Vergangenheit hätte ein solches Verhalten zwar oft Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr begründet. Die Schwelle für konkrete fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen sei allerdings meist nicht überschritten worden. „Genau hier setzt die Aktion Gelbe Karte als Vorfeldmaßnahme und Warnung an“, sagte der Innenminister. Im Wiederholungsfall käme eine ärztliche Untersuchung, eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder sogar der sofortige Entzug des Führerscheins in Frage. Dazu müssten die örtlichen Polizeidienststellen und die Fahrerlaubnisbehörden eng zusammenarbeiten und gegebenenfalls neben weiteren Partnern wie Jugendamt oder Suchtberatung, die Staatsanwaltschaft einbinden. Auch bei potentiellen Führerscheinbewerbern wirke die Aktion „Gelbe Karte“. Diese würden bei Erteilung der Roten Karte nicht zur Prüfung zugelassen.

Der Zunahme von Gewaltdelikten, beispielsweise der gefährlichen und schweren Körperverletzungen auf öffentlichen Wegen und Plätzen, der Gewalt gegen Polizeibeamte und der Gewalt bei sportlichen Ereignissen sowie des exzessiven Alkoholkonsums, müsse mit allen rechtlichen Möglichkeiten entgegentreten werden. Zwar betreffe die Aktion „Gelbe Karte“ alle Fahrerlaubnisinhaber, aber gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden sei die Androhung ein probates Mittel um diesen Auswüchsen Einhalt zu gebieten. Warmtrinken oder Komasaufen seien inzwischen bei einer nicht geringen Zahl der Jugendlichen Bestandteil des Wochenendes, darüber hinaus wirke gerade bei ihnen Alkohol oft wie ein Gewaltkatalysator. „Gerade für Jugendliche ist der Führerschein ein Statussymbol. Mit der Androhung ihn einzuziehen treffen wir ihren Nerv“, sagte Innenminister Gall. „Dass die Aktion wirkt, zeigt die Erhebung vom Oktober. Bei 544 versandten Gelben Karten trat lediglich ein Adressat erneut in Erscheinung.“

Quelle:

Innenministerium Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

US-Generalstabschef Dan Caine und Innenminister Thomas Strobl / Innenminister Thomas Strobl und EUCOM-Kommandeur Alexus Grynkewich
Streitkräfte

Kommandowechsel der US-Streitkräfte

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

Ermittlungserfolg gegen Organisierte Kriminalität bei Führerscheinprüfungen

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2024
Verfassungsschutzbericht 2024

Höhere Gefahr durch Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen

Dr. Diana Kohlmann
Land und Kommunen

Dr. Diana Kohlmann wird Erste Landesbeamtin des Alb-Donau-Kreises

Kranz von Thomas Strobl, stellvertretender Ministerpräsident und Landesbeauftragter für Vertriebene und Spätaussiedler, am Mahnmal in Bad Cannstatt.
Gedenken

Innenminister Thomas Strobl erinnert an die Opfer von Flucht und Vertreibung

Feuerwehrmann vor einem Feuerwehrfahrzeug. Quelle: Fotolia
Feuerwehr

Rekordsumme für Feuerwehren

Thomas Strobl und Magnus Brunner
Europäisches Parlament

Innenminister Thomas Strobl in Straßburg

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Machbarkeitsstudie zur Unterbringung von Verkehrspolizei und Einsatztrainingszentrum

Einsatzfahrzeug E-Mobilität
Polizei

E-Mobilität bei der Polizei Baden-Württemberg nimmt weiter Fahrt auf

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Zumeldung

Meilenstein im Kampf gegen den internationalen Cybertrading-Betrug erreicht

Übergabe des neuen Einsatzleitwagens für die DLRG
Rettungsdienst

Neuer Einsatzleitwagen für die DLRG

Innenministerkonferenz Bremerhaven
IMK

Innenministerkonferenz zeigt große Einigkeit bei der Extremismus-Bekämpfung