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Große Resonanz bei Interessenbekundungsverfahren zur Polizeireform

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Das Interessenbekundungsverfahren zur Polizeireform hat große Resonanz gefunden. In den vergangenen dreieinhalb Wochen teilten 15.883 Beschäftigte der Polizei einen oder mehrere Verwendungswünsche, daneben persönliche oder auch soziale Belange mit. Sie konnten damit dokumentieren, wo und wie sie in der neuen Organisation arbeiten möchten. „Es hat mich sehr gefreut, dass sich fast 50 Prozent der Polizeibeschäftigten beteiligt haben. Darunter waren offensichtlich auch viele, die von einem Dienstort- bzw. Arbeitsplatzwechsel nicht betroffen sind“, erklärte Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart.

Das Interessenbekundungsverfahren bereitet die förmlichen Versetzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei zum 1. Januar 2014 vor. Bis dahin werden die künftigen Dienststellen und Einrichtungen die dafür notwendigen Personalkonzepte erarbeiten, diese mit Personalkommissionen (bestehend aus Personalräten, Beauftragten für Chancengleichheit und Vertretern für Schwerbehinderte) abstimmen und die Beschäftigten anhören. Die Personalveränderungen orientieren sich dabei an dienstlichen Erfordernissen, sollen aber möglichst sozialverträglich und einvernehmlich mit den Betroffenen erfolgen.

Das Verfahren geht damit weit über die üblichen, gesetzlich geregelten Beteiligungsformen bei Versetzungen hinaus. „Für mich ist das ein Beweis moderner Führungskultur im öffentlichen Dienst“, unterstrich Minister Gall. Vor diesem Hintergrund wird er auch mit den Personalvertretungen von Polizei und Innenministerium am Dienstag, 16. April 2013 eine Dienstvereinbarung zur sozialverträglichen Umsetzung der Polizeireform unterzeichnen.

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