Polizeireform

Gesetz zur Umsetzung der Polizeistrukturreform verabschiedet

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Der Landtag hat dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Polizeistrukturreform in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause zugestimmt. „Der Weg ist frei - die gesetzliche Grundlage geschaffen. Die Polizei startet ab 1. Januar 2014 in die Organisation, die sie in Zukunft dringend benötigt. Die neue Organisationsstruktur wurde professionell und mit hohem Engagement für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes entwickelt. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben und weiterhin in die Projektarbeit eingebunden sind“, betonte Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart.

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2014 werden die personellen und logistisch-administrativen Voraussetzungen für die neuen Organisationseinheiten geschaffen. Am 23. Juli 2013 erfahren nahezu alle Beschäftigten der Polizei im sogenannten Anhörungsverfahren, wo sie in der neuen Organisation eingeplant sind. Nach der Anhörung der Beschäftigen sowie der Beteiligung der Personal- und Interessenvertretungen ist für Dezember 2013 die Aushändigung der Versetzungsverfügungen vorgesehen. Die Infrastruktur der polizeilichen Datenverarbeitung wird auf die neue Organisation umgestellt. Außerdem werden die reformbezogenen Baumaßnahmen für den Nachtragshaushalt 2014 konkretisiert und insgesamt für die mittel- bis langfristige Haushaltsplanung gewichtet.

Zu den ersten wichtigen Baumaßnahmen zählen die künftigen Führungs- und Lagezentren der Polizeipräsidien, um Interimslösungen möglichst schnell zu beenden. „Die Polizei wird in die neue Organisation hineinwachsen und trotz einiger Übergangslösungen uneingeschränkt funktionsfähig sein“, betonte Inspekteur der Polizei und Gesamtprojektverantwortlicher für die Polizeireform Gerhard Klotter.

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