„Die Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung vom heutigen Montag ist eine Falschmeldung“, betonte Innenminister Reinhold Gall. „Richtig ist, dass neun Aktenordner mit allen Informationen zu dem Beweisbeschluss 16 dem NSU-Untersuchungsausschuss am Vormittag des 22. Mai 2013 zugestellt wurden.“
Dies habe auch die Geschäftsstelle in Berlin noch am gleichen Tag bestätigt. Im Übrigen sei der Termin des Aktenversandes in einem Telefonat zwischen dem Ausschussvorsitzenden Sebastian Edathy und ihm vorab so vereinbart worden. Auf den im Artikel angesprochenen Untersuchungskomplex sei vom Innenministerium Baden-Württemberg bereits mit Schreiben vom 14. August 2012 hingewiesen und die ersten Akten hierzu am 27. August 2012 übersandt worden.
Der NSU-Untersuchungsausschuss habe dann am 25. April 2013 als Beweisbeschluss 16 Nachfragen formuliert mit der Bitte, diese - ohne Fristsetzung - zu beantworten. „Auch der Ständige Ausschuss im Landtag wurde von mir schon im Herbst des vergangenen Jahres über den im Artikel der Stuttgarter Zeitung angesprochenen Informanten „Krokus“ unterrichtet“, sagte Gall. „Besonders ärgerlich finde ich, dass ein Anruf in meinem Hause genügt hätte, um diese Falschmeldung zu vermeiden.“