Nach Ansicht von Innenminister Reinhold Gall muss die Dauerüberwachung ehemaliger Sicherungsverwahrter dringend bundesweit einheitlich geregelt werden. „Die Bevölkerung muss vor besonders gefährlichen Personen geschützt werden“, forderte Gall in Stuttgart. Er strebe an, dafür im Strafgesetzbuch eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Auf Initiative Baden-Württembergs wird das Thema beim Kamingespräch der Innenministerkonferenz am 23. Mai in Hannover aufgerufen.
Gall wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht im November 2012 ernsthaft angezweifelt hatte, ob die dauerhafte „Rund-um-die-Uhr“- Überwachung ehemals sicherungsverwahrter Straftäter auf das Polizeigesetz Baden-Württemberg gestützt werden kann. Das Verwaltungsgericht Freiburg habe schließlich im Februar 2013 entschieden, dass eine längerfristige Dauerüberwachung nicht mehr auf diese Grundlage gestützt werden könne. „Daraus müssen Konsequenzen gezogen werden“, betonte er. Die einheitliche Regelung müsse auch die Befugnis für eine Begutachtung der Personen gegen deren Willen ermöglichen.