Innenminister Reinhold Gall begrüßt die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze um weitere vier Jahre. „Informationen zu Flugbewegungen und Finanzströmen von Verdächtigen sind im Kampf gegen den Terrorismus unverzichtbar“, sagte Gall in Stuttgart. Der Bundesrat ließ bei seiner heutigen Sitzung einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags passieren.
Gall wies zugleich darauf hin, dass die Eingriffsschwellen erhöht wurden. Außerdem werde eine unabhängige Regierungskommission eingerichtet, um die Entwicklung bei der Anti-Terror-Gesetzgebung zu betrachten. Die Speicherfristen in bestimmten Bereichen der Verfassungsschutzbehörden werden wieder von 15 auf zehn Jahre zurückgeführt.
Um eine weitere Sicherheitslücke zu schließen, müsse nun noch der anhaltende Streit um die Vorratsdatenspeicherung beigelegt werden, forderte Innenminister Gall. Bei besonders schweren Verbrechen sollten die Behörden auf die bei der Telekommunikation gespeicherten Verbindungsdaten zugreifen können. Das zeige sich aktuell auch bei den Ermittlungen gegen rechtsextremistische Straftäter.
Quelle:
Innenministerium Baden-Württemberg