Die Bedeutung einer funktionierenden Nahrungs- und Rohstoffversorgung für alle ist durch die aktuellen Krisen deutlich geworden. Deshalb stimmt Baden-Württemberg im Bundesrat für die finanzielle Entlastung von Landwirten und Gastronomen durch einen reduzierten Umsatzsteuersatz.
„Die Arbeit von Landwirten und Gastronomen ist die Grundlage einer gesunden und hochwertigen Ernährung für uns alle. Die Landwirtschaft – von der Feld- und Viehwirtschaft über den Weinbau bis hin zur Forstwirtschaft – prägt unsere Heimat Baden-Württemberg. Gastwirtschaften stehen für Lebensqualität und sind Orte der Begegnung von Menschen in der Stadt und im Ländlichen Raum. Wir stehen hinter unserer Landwirtschaft und unserer Gastronomie und unterstützen sie nach Kräften. Deshalb brauchen die Betriebe nach der schwierigen Coronazeit auch jetzt weiterhin einen reduzierten Umsatzsteuersatz“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Sitzung des Bundesrates in Berlin.
Reduzierter Umsatzsteuersatz
Der Bundesrat hatte zuvor beschlossen, auch mit den Stimmen Baden-Württembergs, dass es bis Ende 2023 beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bleibt. Ansonsten wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen. Für Landwirte wird ab 1. Januar 2023 die Vorsteuerpauschale abgesenkt. Zudem stimmte der Bundesrat der Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen zu. Vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 beträgt sie statt 19 nur sieben Prozent. Zusätzlich sollen Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit werden. Sie werden beim Bezug von Sozialleistungen nach dem SGBII nicht als Einkommen bewertet. Auch das kommt der Landwirtschaft und der Gastronomie zu Gute.
Funktionierende Nahrungs- und Rohstoffversorgung
„Trotz der immer noch mangelhaften Maßnahmen des Bundes zur Bewältigung der aktuellen Krise stimmen wir aus staatspolitischen Gründen und aus unserer Verantwortung gegenüber unserem Land für die Entlastung. Insbesondere durch die aktuellen Krisen, etwa die Corona-Pandemie oder den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, ist die Bedeutung einer funktionierenden Nahrungs- und Rohstoffversorgung für uns alle wieder spürbar geworden. Uns wurde bewusst, wie wichtig eine gute und sichere Versorgung mit Lebensmitteln ist. Die Unterstützung von Landwirten und Gastronomen, und freilich auch für alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Verbraucherinnen und Verbraucher ist ein Gebot der Staatsräson“, erklärte Minister Thomas Strobl.