Wahlen

FDP-Volksbegehren zur Reduzierung der Wahlkreise als verfassungswidrig eingestuft

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Paragraphen. Quelle: Fotolia

Das Innenministerium hat festgestellt, dass der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens der FDP „XXL-Landtag verhindern!“ verfassungswidrig und damit nicht zulässig ist.

Die FDP-Vertreter hatten am 20. November 2023 den Zulassungsantrag mit ausreichend Unterstützungsunterschriften eingereicht. Mit dem dem Volksbegehren zugrundeliegenden Gesetzentwurf soll nach dem Willen der FDP die Anzahl der Landtagswahlkreise und damit der zu verteilenden Direktmandate von bisher 70 auf künftig 38 reduziert werden. Für den erforderlichen Neuzuschnitt der Wahlkreise wird auf die bei den Bundestagswahlen derzeit geltenden Wahlkreise zurückgegriffen.

Gesetzentwurf aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig

Zur Begründung der Ablehnung des Zulassungsantrags erklärt das Innenministerium, dass zwar die formalen Voraussetzungen – insbesondere die Unterstützung durch mindestens 10.000 Unterschriften – vorliegen. Der Gesetzentwurf ist aber aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig.

Artikel 28 Absatz 1 der Landesverfassung lautet: „Die Abgeordneten werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet.“ Die Verfassung nennt dort das Element der Persönlichkeitswahl an erster Stelle vor dem Element der Verhältniswahl. Der Landesverfassungsgeber hat im Jahr 1953 sehr bewusst die Entscheidung für diese Regelung des Wahlsystems getroffen. Das wird durch die Tatsache untermauert, dass das bereits zuvor in Kraft getretene Grundgesetz keine Entscheidung für ein bestimmtes Wahlsystem trifft. Der Wortlaut des Artikels 28 Absatz 1 Landesverfassung stellt die Elemente der Persönlichkeitswahl heraus und fordert eine Verbindung mit der Verhältniswahl. Dabei darf das von der Verfassung an erster Stelle ausdrücklich genannte Element der Persönlichkeitswahl nicht zu sehr durch Ausflüsse der Verhältniswahl verdrängt werden. Im geltenden Zwei-Stimmen-Wahlrecht, das auch der Gesetzentwurf des Volksbegehrens beibehalten möchte, wird die Persönlichkeitswahl durch 70 Direktmandate für die Wahlkreisgewinner verwirklicht. Dabei gilt: Je weniger Wahlkreise es gibt, desto kleiner ist auch der Anteil der Abgeordneten, die ein Direktmandat erhalten – die also direkt aus einem Wahlkreis in den Landtag gewählt werden. Nach dem Gesetzentwurf der FDP hat die Verhältniswahl deutlich mehr Gewicht als die Persönlichkeitswahl. Das zeigt sich daran, dass nur noch 38 Direktmandate auf die nach dem Gesetz vorgesehene Mindestsitzzahl des Landtags von 120 entfallen. Dies entspricht rund 31,7 % der Mindestsitzzahl. Damit würde dem von der Verfassung geforderten Persönlichkeitswahlrecht nicht ausreichend Rechnung getragen. Nach dem bestehenden Wahlrecht mit 70 Wahlkreisen entfallen – gemessen an der gesetzlichen Regelgröße von 120 Mandaten – übrigens 58,3 % und damit mehr als die Hälfte der Mandate auf Abgeordnete, die ihren Wahlkreis direkt gewonnen haben.

Die FDP hat nun die Möglichkeit gegen die Entscheidung des Innenministeriums innerhalb von zwei Wochen den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg anzurufen.

Weitere Meldungen

Motorradfahrer und Auto auf einer Landstraße. Quelle: Fotolia
Polizei

Start der Motorradsaison 2025

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Blaulicht und Schriftzug "Stopp Polizei" auf einem Einsatzfahrzeug.
Polizei

Polizeiliche Kriminalstatistik 2024

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Ermittlungserfolg bei der Bekämpfung der Italienischen Organisierten Kriminalität

Der neue Polizeidienstausweis
Polizei

Neue Dienstausweise für die Polizei Baden-Württemberg

Übergabe deutsch-französische Wasserschutzpolizeistation in Kehl
Polizei

Übergabe deutsch-französische Wasserschutzpolizeistation in Kehl

Landtag, Plenarsaal von oben
Volksbegehren „Landtag verkleinern“

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Verabschiedung des 45. Studienjahrgangs der Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen am 27.03.2025
Polizei

45. Studienjahrgang der Polizei Baden-Württemberg verabschiedet

Eine Hand hält ein Smartphone und es gehen mehrere Symbolbilder in Kreisen ab, welche Bereiche digital berührt werden
Digitalisierung

Entwicklung einer Datenstrategie für Baden-Württemberg

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Volksbegehren „Landtag verkleinern“

Öffentliche Sitzung des Landesabstimmungsausschusses am 28.03. im Innenministerium

PKS
Polizei

Weiterhin gutes Sicherheitsniveau in angespannten Zeiten

MIN HfPol Biberach
Polizei

Innenminister Thomas Strobl besucht Einsatztraining zur Abwehr von Messerangriffen

Schriftzug „MEDI:CUS“ auf einer Bühne
Cloudbasierte Plattform für Medizindaten

MEDI:CUS – Baden-Württemberg präsentiert Medizindaten-Infrastruktur der Zukunft

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Gerichtsurteil

Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. März 2025