IT-Neuordnung

Erste Bilanz des Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnologie

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Zwei Hände auf einer Computertastatur. Quelle: Fotolia

„Die Landesverwaltung verfügt über gute und etablierte IT-Strukturen sowie kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedenen IT-Bereichen. Jedoch ist kaum ein Bereich so dynamisch wie die Informationstechnologie. Daher gibt es vieles, das angepackt werden muss - ich freue mich über die täglich neuen Herausforderungen“, resümierte Ministerialdirektor Stefan Krebs mit Blick auf die ersten 100 Tage im Amt als Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnologie. Einen mündlichen Bericht darüber hat er vergangenen Dienstag dem Landeskabinett vorgelegt.

„Das Großprojekt IT-Neuordnung nimmt viel Raum in meiner täglichen Arbeit ein“, stellte Stefan Krebs fest und fügte hinzu: „Wir treiben den Bündelungsprozess von IT-Aufgaben samt Übergang von zugehörigem Personal und der notwendigen Technik an die BITBW konsequent und gleichzeitig mit dem notwendigen Augenmaß voran.“ Nach dem Jahreswechsel würden beispielsweise 25.000 elektronische Postfächer der Finanzverwaltung ins zentrale Rechenzentrum der BITBW umziehen. Stefan Krebs unterstrich, dass es wichtig sei, bei der Neugestaltung der IT-Landschaft systematisch und strategisch vorzugehen. Die übergeordneten Ziele für die IT der Landesverwaltung wird der Landes-CIO in einer IT-Strategie festschreiben.

Ein zentrales Ziel ist die Einführung einer landesweit einheitlichen elektronischen Akte (E-Akte). „Die Einführung der E-Akte ist ein entscheidender Schritt, der uns zahlreiche Möglichkeiten und Chancen eröffnet“, erklärte Stefan Krebs, „erst wenn Daten und Informationen in elektronischer Form vorliegen, können diese automatisiert verarbeitet und für E-Government-Dienste genutzt werden. Durchgehend medienbruchfreie elektronische Verwaltungsverfahren funktionieren nur mit einer elektronischen Akte.“ Zum 1. Januar 2022 soll die elektronische Akte in der Landesverwaltung verbindlich eingeführt werden, in der zweiten Jahreshälfte 2018 soll der Rollout beginnen.

„E-Government“ steht für die Interaktion von Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung über Internet-Technologien sowie für die elektronische Abbildung von verwaltungsinternen Abläufen. „In einer Gesellschaft, die geprägt ist von zunehmender Digitalisierung und Nutzung mobiler Endgeräte wie Smartphones und Tabletcomputern, darf sich die Verwaltung diesen Entwicklungen nicht verschließen“, forderte Stefan Krebs. „Die Bürgerinnen und Bürger sind es gewohnt, online jederzeit den aktuellen Busfahrplan einsehen, Konzertkarten kaufen oder Bankgeschäfte tätigen zu können – die Dienstleistungen der Verwaltung sollten ähnlich leicht erreichbar sein.“

Die Erarbeitung eines E-Government-Gesetzentwurfs für Baden-Württem-berg zur Einbringung in den Landtag, in dem notwendige Voraussetzungen für umfassende E-Government-Angebote für Bürger und Wirtschaft geschaffen werden, steht kurz vor dem Abschluss. Schon seit Jahren stellt Baden-Württemberg seinen Bürgerinnen und Bürgern mit dem Portal „service-bw“ (www.service-bw.de) erfolgreich E-Government-Dienste zur Verfügung. „Ende 2015 werden wir nach intensiver Vorbereitung mit einer vollständigen Neuimplementierung von service-bw ans Netz gehen“, kündigte Stefan Krebs an.

Erste Eckpunkte seiner strategischen Überlegungen hat der Landes-CIO in einem Strategiepapier festgehalten. Diese Eckpunkte müssen nun in einer E-Government-Strategie und einer IT-Strategie präzisiert werden. Stefan Krebs abschließend: „Diese Strategien werden wir im Dialog entwerfen, konsequent umsetzen und dynamisch entlang der sich ändernden Rahmenbedingungen weiter entwickeln.“

Das Eckpunkte-Papier ist online verfügbar unter https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/IT-Strategie_Broschuere.pdf.

Zum Hintergrund:

Aufgabe des Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnologie ist es, den IT-Einsatz in der Landesverwaltung zu planen und zu koordinieren. Die Einsetzung eines „Chief Information Officers“ (kurz „CIO“), so die international übliche Bezeichnung, hatte die Landesregierung bereits 2013 im Rahmen der IT-Neuordnung beschlossen.

Ziel der IT-Neuordnung ist es, Entwicklung, Betrieb und Pflege der über viele Jahre gewachsenen und auf viele Dienststellen verteilten IT der Landesverwaltung zu bündeln und zu vereinheitlichen. Die Nutzung von Synergien soll eine zukunftsfähige, sichere und gleichzeitig wirtschaftliche IT-Infrastruktur sicherstellen. Hierzu wurde am 1. Juli 2015 die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) als leistungsfähiger zentraler IT-Dienstleister für die Landesverwaltung errichtet.

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