Glücksspiel

Erste Beratung des Gesetzentwurfs zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

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Die Länder haben sich auf den Ersten Glücksspieländerungs-Staatsvertrag verständigt, um insbesondere der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besser gerecht zu werden. Mit Blick auf die Suchtgefahren wollen sie vor allem die Zahl der Spielhallen begrenzen. „Städte und Gemeinden klagen zunehmend über den großen Wildwuchs“, hat Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch bei der Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Ersten Glücksspieländerungs-Staatsvertrag und zum Staatsvertrag über die Gemeinsame Klassenlotterie in den Landtag betont. Daher werden künftig Mehrfachkonzessionen von Spielhallen verboten und Abstandsregelungen untereinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen eingeführt. Das trifft auch vorhandene Einrichtungen. „Es besteht kein Anspruch darauf, eine einmal erlangte Rechtsposition für alle Zeit zu erhalten“, hob der Innenminister hervor.

Für diese Einschränkungen werden jedoch Übergangsfristen und eine Härtefallklausel festgelegt. Die Landesregierung will nähere Bestimmungen in einem Landesglücksspielgesetz regeln, die parlamentarische Beratung wird für den kommenden Herbst angestrebt. Geplant ist auch, die Spielhallen an die ab Juli 2013 in Hessen zentral geführte Sperrdatei anzuschließen. Denn eine Studie des Mannheimer Zentralinstituts für Seelische Gesundheit zeigt, dass gerade in Spielhallen spielsuchtgefährdete Menschen anzutreffen sind. Von 471 bisher ausgewerteten befragten pathologischen Glücksspielern gibt gut die Hälfte an, dass das Automatenspiel in Spielhallen (und Gaststätten) ihre ausschließliche Spielform ist.

Durch den Ersten Glücksspieländerungs-Staatsvertrag soll auch der Schwarzmarkt bekämpft und der Spieltrieb stärker in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt werden. Eine Experimentierklausel sieht vor, auf sieben Jahre bundesweit bis zu 20 Konzessionen für private Sportwetten zu vergeben. Der Staatsvertrag soll am 1. Juli 2012 in Kraft treten, wenn er von den Länderparlamenten ratifiziert wurde. In Baden-Württemberg wird die Zuständigkeit für das Glücksspielwesen auch künftig zentral dem Regierungspräsidium Karlsruhe zugewiesen. „Die dort aufgebaute Fachkompetenz ist erforderlich, um im Land ein passendes Glücksspielangebot sicherzustellen, den Spielerschutz zu gewährleisten und zur Suchtprävention beizutragen“, sagte Innenminister Gall.

Quelle:

Innenministerium Baden-Württemberg

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