„Ich nehme die Entscheidung des Vergabesenats beim Oberlandesgericht Karlsruhe zur Auftragsvergabe des Landes gerne zur Kenntnis“, sagte Innenminister Reinhold Gall.
Ab Januar 2014 verfügten die Polizeipräsidien über wesentlich erweiterte Einsatzzentralen um Notrufe entgegenzunehmen und Einsätze zu koordinieren. Dafür müssten die Einsatzleitrechner mit neuer Software technisch auf Stand gebracht werden. Das Innenministerium habe den Auftrag an ein mittelständisches Unternehmen in Freiburg vergeben, dagegen hatte ein europaweit agierender Konkurrent geklagt. Gall: „Mit der softwareseitigen Erweiterung des Einsatzleitsystems entsteht eine technisch moderne und wirtschaftliche Lösung, bei der das bekannte und bewährte System ohne aufwändige Einarbeitung und Schulungsmaßnahmen weiterbetrieben werden kann.“ Nun sei vom Oberlandesgericht eindeutig festgestellt worden, dass das Land die Auftragsvergabe für die Software rechtmäßig ohne europaweiten Teilnahmewettbewerb durchgeführt habe.
Einführung des „Notruf-neu“
Derzeit ist bei jeder der 37 Notrufannahmestellen der Polizei eine eigene Notruftechnik und Dokumentationsanlage in Betrieb. Diese Anlagen wurden mit der Einführung des „Notruf-neu“ ab dem Jahr 2000 nach einer Ausschreibung beschafft. Diese Technik erfüllt nicht mehr die heutigen Anforderungen und muss ersetzt werden. Mit der Polizeireform werden die Notrufannahmestellen bei zwölf leistungsfähigen Führungs- und Lagezentren konzentriert.