Polizei

Drei Fahrzeuge beschlagnahmt

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Kelle für Polizeikontrollen mit Aufschrift "Halt Polizei".

Am vergangegen Wochenende stellte die Polizei zwei illegale Kraftfahrzeugrennen im südlichen Baden-Württemberg fest. Sie beschlagnahmte daraufhin drei Fahrzeuge im Gesamtwert von mehr als 150.000 Euro. Innenminister Thomas Strobl erklärte: „Bei illegalen Kraftfahrzeugrennen verstehen wir keinen Spaß! Die Polizei schöpft hier alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aus.“

„Wir dulden keine Raser auf unseren Straßen in Baden-Württemberg, die sich selbst und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit illegalen Kraftfahrzeugrennen in Gefahr bringen. Rennteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen immer und überall damit rechnen, erwischt zu werden. Und unsere Maßnahmen setzen da an, wo es den Rasern wehtut: Sobald es möglich ist, beschlagnahmen wir ihre Führerscheine und ihre Fahrzeuge“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Am vergangenen Wochenende wurden im südlichen Teil Baden-Württembergs gleich zwei illegale Kraftfahrzeugrennen festgestellt. Am Freitag, 31. Mai 2019, führten zwei in der Schweiz wohnhafte Verkehrsteilnehmer auf der A 81 in Fahrtrichtung Stuttgart zwischen Geisingen und Engen ein sogenanntes Beschleunigungsrennen durch. Die beiden Fahrer fuhren hierfür nebeneinander und bremsten immer wieder fast bis zum Stillstand ab, um ihre Fahrzeuge anschließend wieder stark zu beschleunigen. Dieses Verhalten konnte von einer aufmerksamen Verkehrsteilnehmerin beobachtet werden, die die Polizei verständigte. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle wurden nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Konstanz die Mobiltelefone der 20 und 25 Jahre alten Fahrer sowie der Beifahrer beschlagnahmt. Eines der beiden Fahrzeuge wurde mit dem Ziel der Einziehung beschlagnahmt. Außerdem wurden von den Fahrern Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 1.000 Euro erhoben.

Am Samstag, 1. Juni 2019, lieferten sich die 20 und 21 Jahre alten Fahrer zweier Fahrzeuge mit Schweizer Zulassung auf der B 33 bei Radolfzell ebenfalls ein Beschleunigungsrennen. Dabei entging den beiden Fahrern jedoch, dass sich hinter ihnen ein ziviles Streifenfahrzeug des Polizeipräsidiums Konstanz befand.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Konstanz wurden die Führerscheine der beiden Fahrer beschlagnahmt. Des Weiteren erfolgte die Beschlagnahme der zwei hochmotorisierten Fahrzeuge mit dem Ziel der Einziehung. Auch hier wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt rund 1.000 Euro erhoben.

„Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand kam es wohl trotz der Rücksichtslosigkeit der Fahrer zu keinen Unfällen bzw. konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Ich bin mir sicher, dass das konsequente Einschreiten und die Beschlagnahme der drei Fahrzeuge im Gesamtwert von mehr als 150.000 Euro, für die beteiligten Fahrer eine schmerzliche Erfahrung ist – und das ist auch gut so“, so Innenminister Thomas Strobl.

***

Bereits im Oktober 2017 wurde vom Bundesgesetzgeber der Straftatbestand des § 315d Strafgesetzbuch (StGB) „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ eingeführt. Die bis dahin nur als Ordnungswidrigkeit verfolgbare Veranstaltung von oder Teilnahme an nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen wurde als Straftatbestand ausgestaltet. Die Teilnahme, Organisation und Durchführung illegaler Kraftfahrzeugrennen wird seitdem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Sofern die Tat zu Gefährdungen oder gar zu Schäden führt, drohen höhere Strafen.

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