Kulturerbe im Osten

Donauschwäbischer Kulturpreis 2015 ausgeschrieben

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Das Land Baden-Württemberg vergibt im zweijährigen Turnus den Donauschwäbischen Kulturpreis. Der Preis ist Ausdruck der Patenschaft des Landes über die Donauschwaben. In diesem Jahr wird der  donauschwäbische Kulturpreis für den Bereich Kulturvermittlung (Medien - Wege - Ebenen) ausgeschrieben.

Wie das Innenministerium am Donnerstag, 5. Februar 2015, mitteilte, wird der Preis an Personen verliehen, die durch ihr Engagement donauschwäbische Kultur und Identität sowohl in den Herkunftsländern als auch in der Bundesrepublik vermitteln, verbreiten und fördern. Angesprochen sind auch Einrichtungen und Initiativen, die kulturelle Angebote mit Bezug zur Geschichte und Kultur der Donauschwaben präsentieren. Dies können beispielsweise Heimatmuseen, Vereine, Gruppen, Stiftungen sowie Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung sein.

Der Kulturpreis besteht aus einem mit 5.000 Euro dotierten Hauptpreis und zwei Förderpreisen in Höhe von jeweils 2.500 Euro. Die Förderpreise sind für jüngere Kulturschaffende vorgesehen, die sich erfolgreich in der Kulturvermittlung engagieren. Anstelle eines Förderpreises kann in begründeten Fällen auch eine Ehrengabe vergeben werden. Eine Verpflichtung, den Kulturpreis zu verleihen, besteht nicht.

Es sind sowohl Eigenbewerbungen als auch Vorschläge Dritter möglich. Zur Bewertung der Bewerbungen bzw. Vorschläge sind aussagekräftige Unterlagen erforderlich (zum Beispiel eine Begründung der Bewerbung oder des Vorschlags, tabellarischer Lebenslauf der Personen, Beschreibung der Art und Weise der Kulturvermittlung mit geeigneten Nachweisen hierüber [Projektbeschreibung, CDs, DVDs, Hinweise auf Homepage usw.] und ggf. sachkundige Empfehlungen). Diese Unterlagen werden für die Juroren in siebenfacher Ausfertigung erbeten.

Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury unter Ausschluss des Rechtsweges.

Bewerbungen und Vorschläge sind zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und mit dem Vermerk „Donauschwäbischer Kulturpreis 2015“ bis spätestens 31. Mai 2015 beim Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg, Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart einzureichen. Für weitere Auskünfte steht das Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg (Tel. 0711/66951-28) zur Verfügung.

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